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Gleichstellung

Symbolbild: geralt / pixabay

Seit dem 1. Februar 1996 beschäftigt die Kreisstadt Mettmann eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.

Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist es, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ sowie die entsprechende Regelung im § 5 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, bestehende Benachteiligungen abzubauen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu ermöglichen sind als Gesetzesziele im Landesgleichstellungsgesetz NRW verankert. Der Gleichstellungsplan ist dabei ein wesentliches Steuerungsinstrument zur Verwirklichung dieser Gesetzesziele.

Die wichtigste Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte besteht darin, an der Umsetzung des in der Verfassung verankerten Gleichstellungsgebotes als Teil der Dienststelle beratend mitzuwirken.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt sowohl intern als auch extern. Sie übt eine Funktion zur Verwirklichung der Gesetzesziele aus und ist fachlich weisungsfrei.

Aufgaben im Rahmen dieser Funktion als Gleichstellungsbeauftragte sind u.a.:

  • die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern
  • bessere Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer gemeinsam mit der Dienststelle zu entwickeln
  • als Anlauf-, Prüf- und Koordinierungsstelle für gleichstellungsrelevante Sachverhalte zu fungieren
  • bei der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplans der Stadt Mettmann mitzuwirken
  • außenwirksame Aktionen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu initiieren
  • strukturelle Bedingungen für Frauen auch im öffentlichen Raum zu verbessern
  • die Organisation des Girls’ Day und Boys‘ Day zu begleiten
  • Beratung für Frauen und Männer zu gleichstellungsrelevanten Themen anzubieten
  • an der Kreisgleichstellungskonferenz im Kreis Mettmann in regelmäßigen Treffen teilzunehmen

Innerhalb der Stadtverwaltung bin ich für die Beschäftigten z.B. bei Einstellungen oder Beförderungen sowie als Beraterin der Verwaltung tätig.

Ich stehe allen Mettmanner Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartnerin zu gleichstellungsrelevanten Themen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei, wenn Sie

  • Ideen und Verbesserungsvorschläge haben
  • Hilfe und Unterstützung brauchen
  • Sie eine Anlaufstelle suchen, um gleichstellungsrelevante Themen anzusprechen

Gleichstellungsplan der Stadt Mettmann  20232028

Ansprechpartnerin

Karen Brinker

Stadtverwaltung Mettmann
Gleichstellungsstelle

Neanderstr. 85
40822 Mettmann

Tel: 02104 / 980-114

E-Mail: gleichstellungsstelle@mettmann.de

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Gesprächstermin.

 

Weitere Informationen

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