Zuständigkeitsgebiet: Personen, die in Mettmann geboren sind oder hier Ihren Wohnsitz haben
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist am 01.11.2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, den eigenen Geschlechtseintrag sowie die Vornamen im Personenstandsregister durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Das SBGG ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrags in
- männlich,
- weiblich,
- divers,
- ohne Geschlechtsangabe.
In ihrer Erklärung versichert die Person gegenüber dem Standesamt, dass die beantragte Änderung der eigenen Geschlechtsidentität entspricht und sie sich der Tragweite der Erklärung sowie deren Folgen bewusst ist.
In diesem Zusammenhang ist eine Sperrfrist von einem Jahr vorgesehen. Vor Ablauf eines Jahres nach Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann demnach keine erneute Erklärung abgegeben werden. Ist dieses Jahr abgelaufen, können sich betroffenen Personen erneut an das Standesamt wenden.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) sieht eine dreimonatige Frist für die Anmeldung einer Erklärung vor. Diese muss von den Personen, welche eine Erklärung nach dem SBGG abgeben möchten, bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem auch die spätere Erklärung erfolgen soll.
Einen Termin zur Anmeldung und Erklärung können Sie gerne per Mail oder telefonisch beim Standesamt vereinbaren.
Nach der Anmeldung beim Standesamt kann die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen frühestens nach drei Monaten und spätestens nach sechs Monaten abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass die Erklärung erst dann wirksam wird, wenn diese bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes eingeht. Dort erhalten sie dann auch eine neue Geburtsurkunde und eine Bescheinigung über die erfolgte Änderung.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Auszug aus dem Geburtenregister
- Ggf. Auszug aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
Gebühren
Für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) werden die folgenden Gebühren fällig:
- Anmeldung der Erklärung: 15,00€
- Abgabe der Erklärung: 30,00€
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00€
- Ausstellung einer neuen Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Eheurkunde): 14,00 €

