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Elektromobilität
Symbolfoto: distel 2610 / Pixabay

Parkgebühren für E-Autos: Bürgermeister erwirkt Übergangsregelung bis 18. Oktober

Pressemeldung vom 7. Oktober 2026
 

Für Halterinnen und Halter von E-Autos entfällt die bisher geltende Gebührenbefreiung beim Parken auf den öffentlichen Parkplätzen in der Stadt. Dies hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung der Parkgebührensatzung wurde die bisherige Regelung aufgehoben. Die Satzungsänderung wurde am 11. September im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Weil viele Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen von dieser neuen Regelung überrascht wurden, bietet die Stadt nun eine Verlängerung der Frist bis zum 18. Oktober an. Wer bereits ein Knöllchen bekommen hat, braucht es nicht zu bezahlen.  

Vor sechs Jahren hatte der Rat einem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, dass Elektrofahrzeuge auf den öffentlichen, bewirtschaften Parkflächen in der Stadt drei Stunden kostenlos parken dürfen. Die Fahrer von Elektrofahrzeugen mussten dazu lediglich eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit gut sichtbar in ihr Auto legen. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und damit zum Klimaschutz, waren sich Rat und Verwaltung einig. 

Eine große Mehrheit im Rat hatte dann am 1. Juli dieses Jahres einem Antrag auf Gebührenänderung zugestimmt, weil ihrer Meinung nach die Anschubförderung von E-Autos hinreichend gewährt worden sei, was nicht zuletzt anhand steigender Zahlen von zugelassenen Elektrofahrzeugen belegt werde. Zudem hätten alle Fahrer von E-Autos, auch aus anderen Städten, von der Befreiung profitiert. Beschlossen wurde die Änderung nicht zuletzt angesichts der finanziell angespannten Situation der Stadt

In den vergangenen Tagen waren Bürger zu Recht verärgert, weil sie fürs Parken mit ihrem E-Auto ein Knöllchen erhalten hatten.

Die Stadt stellt hierzu klar: Die Gebührenbefreiung für E-Autos wurde durch Beschluss des Stadtrates aufgehoben. Seit Inkrafttreten der geänderten Satzung gelten für Elektrofahrzeuge beim Parken die gleichen Gebührenregelungen wie für andere Fahrzeuge.

Allerdings bedauert die Stadt, dass die Öffentlichkeit über diese Änderung nicht rechtzeitig informiert wurde. Zwar wurde die Satzungsänderung ordnungsgemäß im Amtsblatt veröffentlicht. Eine zusätzliche Information durch eine städtische Pressemitteilung erfolgte jedoch nicht. „Uns ist bewusst, dass allein die Veröffentlichung im Amtsblatt für die meisten Bürgerinnen und Bürger keine ausreichende Information über eine für sie unmittelbar relevante Änderung des Parkens darstellt“, sagt Bürgermeister André Bär. Hier hätte es einer ergänzenden, frühzeitigen Information durch die Stadt bedurft.

Die Stadt bittet daher um Nachsicht, wenn Bürgerinnen und Bürger, die bislang von der Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge ausgegangen waren, von der Änderung überrascht wurden.

Knöllchen für E-Autos müssen nicht bezahlt werden

Um den betroffenen Halterinnen und Haltern entgegenzukommen, hat der Bürgermeister eine Übergangsregelung bis zum 18. Oktober erwirkt. Wer mit einem Elektrofahrzeug bereits ein Knöllchen wegen des gebührenpflichtigen Parkens erhalten hat, kann sich beim Ordnungsamt melden.

Dafür genügt eine Kopie des Fahrzeugscheins, aus der hervorgeht, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Die Unterlagen können an das Ordnungsamt geschickt werden, vorzugsweise als E-Mail an ordnung@mettmann.de.

Für die betroffenen Fälle gilt: Das Verwarnungsgeld muss nicht bezahlt werden. Wurde das Knöllchen bereits bezahlt, wird der entsprechende Betrag von der Stadt zurückerstattet.