Zuständigkeitsgebiet: Sterbefälle im Stadtgebiet Mettmann
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeanzeige
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (sofern vorhanden)
- Personenstandsurkunden / Nachweise über den Familienstand
Bestatter werden gebeten, die Unterlagen eines Sterbefalls vorab per Mail an standesamt@mettmann.de zu senden.
Leichenpass zur Überführung in das Ausland
Sofern die Verstorbene Person zur Beerdigung in das Ausland überführt werden soll, wird ein sogenannter Leichenpass benötigt.
Hierzu werden neben den Unterlagen zur regulären Beurkundung eines Sterbefalls folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau, ersatzweise eine Bescheinigung der Staatsanwaltschaft, die die Bestattung genehmigt
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
- Informationen über die geplante Route zur Überführung
Öffnungszeiten
Bestatter können montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr das Standesamt aufsuchen.
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Für Sozialversicherungszwecke (z.B. Rente, Krankenkasse) und die Bestattung werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden:
- für die erste Urkunde: 14,00€
- für jede weitere Urkunde derselben Art: 7,00€
- Leichenpass: 15,00€

