Der Rat der Stadt Mettmann hat in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, 3. November, den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 mehrheitlich abgelehnt. Für den Entwurf stimmten neben Bürgermeister André Bär die Fraktionen M.U.T., SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen votierten CDU, FDP, AfD, ZSM sowie zwei fraktionslose Ratsmitglieder.
Damit liegt für das Haushaltsjahr 2026 weiterhin kein vom Rat beschlossener Haushalt vor. Auch über das von der Verwaltung vorgeschlagene freiwillige Haushaltssicherungskonzept (HSK) konnte kein Beschluss gefasst werden. Die Ratsmehrheit sprach sich dafür aus, das Konzept gemeinsam mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2027 erneut zu beraten.
Bis zum Inkrafttreten einer Haushaltssatzung gelten die gesetzlichen Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung. Diese schränken die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt ein, beispielsweise für im laufenden Jahr geplante Finanzmittel an soziale Einrichtungen und Vereine.
Nach § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Erlass der Haushaltssatzung obliegt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 (h) GO NRW ausschließlich dem Rat der Stadt.
Die Verwaltung wird die Auswirkungen der Ratsentscheidungen und die weiteren haushaltsrechtlichen Schritte prüfen und sich mit der Kommunalaufsicht über das weitere Vorgehen kurzfristig abstimmen.

