Aufgrund der anhaltenden Diskussion über eine mögliche Ansiedlung eines Nahversorgers in der Kirchendelle in Metzkausen haben die Industrie- und Handeslkammer (IHK) und der Handelsverband NRW um ein Gespräch bei Bürgermeister André Bär gebeten. Sie informierten sich über den aktuellen Stand des Vorhabens und das weitere Verfahren.
Bürgermeister Bär erläuterte, dass im Fach- sowie im Haupt- und Finanzausschuss eine politische Mehrheit für die 50. Änderung des Flächennutzungsplans und damit für die weitere planerische Betrachtung eines Nahversorgungsstandortes an der Hasseler Straße votiert habe. Eine endgültige Entscheidung über die Flächennutzungsplanänderung soll der Rat in seiner Sitzung am 13. Oktober treffen.
Marcus Stimler, Leiter der IHK-Zweigstelle Velbert, und Björn Musiol, Geschäftsführer des Handelsverbands in der Geschäftsstelle Wuppertal, machten erneut deutlich, dass sie die Ansiedlung eines Supermarktes an diesem Standort kritisch sehen. Sie befürchten negative Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Nahversorgungsstrukturen. „Die Frage ist nicht allein, ob ein weiterer Supermarkt planungsrechtlich möglich ist. Wir müssen uns auch fragen, welche Folgen eine solche Entscheidung für Ihre Innenstadt und Ihre Händler hat“, betonten Stimler und Musiol.
Bürgermeister André Bär teilt diese grundsätzlichen Bedenken und spricht sich deshalb auch gegen die Ansiedlung eines Nahversorgers in der Kirchendelle aus.
Technischer Dezernent Tobias Janseps und Stadtplanerin Anne Havlat erläuterten, dass die im bisherigen Verfahren eingegangenen Einwände und Stellungnahmen umfassend geprüft und abgewogen worden seien. Aus ihrer Sicht würden sich auf Ebene der Flächennutzungsplanung daraus keine fachlichen oder rechtlichen Gründe ergeben, die einer Darstellung dieses Standortes entgegenstehen.
Aussagen oder Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung einzelner bestehender Betriebe gebe es nicht. Denn Gegenstand des laufenden Verfahrens sei die städtebauliche und einzelhandelsbezogene Bewertung einer möglichen Entwicklung an der Hasseler Straße, so Havlat und Janseps.
Stimler und Musiol forderten für die weitere Planung ein Verträglichkeitsgutachten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Damit müsse das konkrete Vorhaben und insbesondere dessen Auswirkungen auf die bestehenden Nahversorgungsstandorte untersucht werden. Ein entsprechendes Gutachten sei geplant, erklärte Havlat.
Grundlage eines zusätzlichen Nahversorgers ist eine von der Stadt in Auftrag gegebene Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts. Darin kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im Lebensmittelbereich zusätzlicher Entwicklungsspielraum besteht. Im Rahmen der Untersuchung wurden zugleich die räumlichen Möglichkeiten betrachtet. Der Bereich an der Hasseler Straße wurde dabei als geeigneter Standort für eine entsprechende Entwicklung bewertet.
Die Teilfortschreibung beantworte damit zunächst eine übergeordnete Frage nach der Versorgungssituation und den städtebaulich geeigneten Entwicklungsmöglichkeiten. Sie ersetze nicht die Prüfung der Verträglichkeit eines späteren konkreten Einzelhandelsvorhabens, so Janseps. Größe, Verkaufsfläche, Sortimentsstruktur und die daraus resultierenden Auswirkungen eines konkreten Marktes stünden auf der Ebene der Flächennutzungsplanung noch nicht abschließend fest. Diese Fragen würden Gegenstand der weiteren Planung und einer Verträglichkeitsuntersuchung.
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen an der Hasseler Straße tatsächlich ein Nahversorger realisiert werden kann, werde daher nicht allein durch die jetzt anstehende Änderung des Flächennutzungsplans entschieden. Die konkrete Ausgestaltung und ihre städtebauliche Verträglichkeit würden erst im weiteren Verlauf der Planung geprüft.
Bis zur Ratssitzung wollen sich IHK und Handelsverband mit einem gemeinsamen Schreiben an die Fraktionen wenden und ihre Bedenken gegen eine mögliche Ansiedlung eines Nahversorgers in der Kirchendelle darstellen.

