
Der Blick auf Mettmann. In der Stadt gibt es rund 19.000 Wohnungen. (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)
Aufgabenfelder
Die Wohnraumstärkungsstelle wird insbesondere tätig bei:
- Beschwerden über mangelhaften oder gesundheitsgefährdenden Wohnraum
- Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden
- Ausfällen oder erheblichen Mängeln der Heizungs-, Warmwasser-, Wasser- oder Sanitärversorgung
- erheblichen baulichen Mängeln
- Verwahrlosung, Überbelegung oder unzumutbaren Wohnverhältnissen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Tätigkeit ist das Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG NRW).
Voraussetzungen
Die Wohnraumstärkungsstelle wird tätig, wenn erhebliche Mängel vorliegen, die nicht durch das Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner selbst verursacht wurden. Die Prüfung erfolgt bei allen vermieteten Wohnräumen, unabhängig davon, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt oder nicht.
Erforderliche Unterlagen
Für eine Prüfung werden benötigt:
- eine formlose Schilderung des Sachverhalts,
- Nachweise über die Mangelanzeige gegenüber dem Vermieter,
- Fotos der Mängel, sofern vorhanden.
Kosten
Die Prüfung durch die Wohnraumstärkungsstelle ist für Antragstellerinnen und Antragsteller kostenfrei.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer können im Rahmen behördlicher Maßnahmen Verwaltungsgebühren entstehen.
Anschrift
Stadtverwaltung Mettmann
Sozialagentur
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
Mitarbeiter/innen
Sophie Gonsior- Telefon: 02104 / 980-494
E-Mail: sophie.gonsior@mettmann.de
Erreichbarkeit
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
dienstags, mittwochs und freitags: geschlossen.
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können selbstverständlich nach vorheriger Absprache vereinbart werden.
