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Eheschließungen

Notwendige Schritte bis zur Eheschließung:

Buchung eines Eheschließungstermines

Eine Eheschließung darf nur erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen nennt man Ehefähigkeit. Die Ehefähigkeit richtet nach dem Recht Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit und bewertet dabei auch Personenstandsfälle, die sich im Ausland ereignet haben.

Bitte beachten Sie, diese Terminreservierung steht daher nur den Brautpaaren zur Verfügung, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein sog. Ehefähigkeitszeugnis ausstellt:

Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei.

Sobald einer von Ihnen eine andere Staatsangehörigkeit aufweist, ist eine Terminreservierung leider nicht möglich, da dann das Standesamt zur Prüfung der Ehefähigkeit das Oberlandesgericht Düsseldorf beteiligen muss. Die Länge der Verfahren ist vorher nicht absehbar, so dass ein Hochzeitstermin erst nach Abschluss des Verfahrens vergeben und bestätigt werden kann.

Bei der Reservierung eines Trautermins ist zu berücksichtigen, dass die Anmeldung der Eheschließung spätestens einen Monat vor dem Eheschließungstermin abgeschlossen sein muss.

Bei Paaren, die nicht in Mettmann die Ehe anmelden, müssen die Anmeldeunterlagen spätestens einen Monat vor dem Eheschließungstermin hier vorliegen.

Die Terminreservierung kann ausschließlich online über die städtische Homepage erfolgen.
Eine Bestätigung der Terminreservierung erfolgt seitens des Standesamtes dann innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail.

Welche Trautermine und Trauorte gibt es?

Trauungen finden mittwochs und freitags sowie an ausgewählten Samstagen entsprechend der folgenden Übersicht statt.

Trauorte Termine Uhrzeit Gebühren
Trauzimmer im Rathaus mittwochs,
freitags
10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:30 Uhr Verwaltungsgebühren
Kulturvilla mittwochs,
freitags, ausgewählte Samstage
11:30 Uhr Verwaltungsgebühren & Mietpauschale der externen Betreiber
Goldberger Mühle mittwochs,
freitags, ausgewählte Samstage
11:30 Uhr Verwaltungsgebühren & Mietpauschale der externen Betreiber
Alte Bürgermeisterei mittwochs,
freitags, ausgewählte Samstage
11:30 Uhr Verwaltungsgebühren & Mietpauschale der externen Betreiber

Die Verantwortlichen der externen Trauorte müssen die Terminanfragen noch bestätigen. Die jeweilige Anfrage an den externen Trauort wird vom Standesamt gestellt.

Die auswärtigen Trauorte werden von privaten Betreibern angeboten. Diese erheben eigene Entgelte. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Hochzeitstermin reservieren

Reservieren Sie Ihren Hochzeitstermin online direkt beim Standesamt der Kreisstadt Mettmann:

Eine Eheschließung darf nur erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen nennt man Ehefähigkeit. Die Ehefähigkeit richtet nach dem Recht Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit und bewertet dabei auch Personenstandsfälle, die sich im Ausland ereignet haben.

Liebe Brautpaare, bitte beachten Sie folgendes: Diese Terminreservierung steht nur Brautpaaren zur Verfügung, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Sobald einer von Ihnen eine andere Staatsangehörigkeit aufweist, ist eine Terminreservierung leider nicht möglich, da dann das Standesamt zur Prüfung der Ehefähigkeit auf die Mitarbeit ausländischer Behörden angewiesen ist oder das Oberlandesgericht Düsseldorf beteiligen muss.

Die Länge der Verfahren ist vorher nicht absehbar, so dass ein Hochzeitstermin erst nach Abschluss des Verfahrens vergeben und bestätigt werden kann.

Anmeldung einer Eheschließung / Aufgebot

Jede Eheschließung muss bei dem Standesamt des gemeinsamen Wohnsitzes der Eheschließenden angemeldet werden. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit.

Sofern einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort ist, bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden, um doppelte Gebühren zu vermeiden.

Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden. Sofern Sie nicht in Mettmann heiraten wollen, sollten Sie sich vorab mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung setzten.

Zur Eheanmeldung muss vorab ein Termin vereinbart werden. Dieser sollte grundsätzlich auch durch beide Eheschließende persönlich wahrgenommen werden. Ist ein Eheschließender verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Eheschließung alleine anzumelden.

Hierzu ist die formgebundene Beitrittserklärung auszufüllen:

Die Anmeldung der Eheschließung ist für sechs Monate gültig. Das heißt, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, kann pauschal nicht beantwortet werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen je nach persönlicher Konstellation verschieden sind und sich auch nach der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden richten.

Grundsätzlich gilt, dass alle Dokumente im Original und nicht als Kopie einzureichen sind. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher vorzulegen. Dies gilt nicht für Unterlagen, die im internationalen Format ausgestellt wurden (CIEC-Übereinkommen), oder für die ein EU-Staat eine Übersetzungshilfe ausgestellt hat.

Nachfolgende Hinweise gelten nur für deutsche Staatsangehörige, die nicht im Ausland geboren wurden.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Eheschließende folgende Unterlagen vorzulegen hat:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn der Wohnsitz nicht in Mettmann ist.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

Der Familienstand ist ledig Der Familienstand ist geschieden Der Familienstand ist verwitwet
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde). beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
  beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
alternativ Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
alternativ Eheurkunde und Sterbeurkunde
  ggf. Bescheinigung über die Wiederannahme eines Namens nach der Scheidung  

Personen, die die Ehe schließen möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. im Ausland geboren sind, werden gebeten, zunächst sich beim Standesamt beraten zu lassen.

Gebühren

Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 60,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 Euro. Zu dieser Gebühr kommen noch Kosten für die gewünschte Anzahl an Urkunden (mindestens 14,00 Euro) hinzu.

Die Durchführung der Eheschließung in den Räumen des Standesamtes (Trauzimmer) ist gebührenfrei, wenn die Anmeldung in Mettmann erfolgt ist.

Für die Durchführung der Eheschließungen an einem der auswärtigen Trauorte sind zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 80,00 Euro zu zahlen.

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