Notwendige Schritte bis zur Eheschließung:
- Buchung eines Eheschließungstermines
- Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
- Eheschließung
Buchung eines Eheschließungstermines
Eine Eheschließung darf nur erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen nennt man Ehefähigkeit. Die Ehefähigkeit richtet nach dem Recht Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit und bewertet dabei auch Personenstandsfälle, die sich im Ausland ereignet haben.
Bitte beachten Sie, diese Terminreservierung steht daher nur den Brautpaaren zur Verfügung, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, das ein sog. Ehefähigkeitszeugnis ausstellt:
Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei.
Sobald einer von Ihnen eine andere Staatsangehörigkeit aufweist, ist eine Terminreservierung leider nicht möglich, da dann das Standesamt zur Prüfung der Ehefähigkeit das Oberlandesgericht Düsseldorf beteiligen muss. Die Länge der Verfahren ist vorher nicht absehbar, so dass ein Hochzeitstermin erst nach Abschluss des Verfahrens vergeben und bestätigt werden kann.
Bei der Reservierung eines Trautermins ist zu berücksichtigen, dass die Anmeldung der Eheschließung spätestens einen Monat vor dem Eheschließungstermin abgeschlossen sein muss.
Bei Paaren, die nicht in Mettmann die Ehe anmelden, müssen die Anmeldeunterlagen spätestens einen Monat vor dem Eheschließungstermin hier vorliegen.
Die Terminreservierung kann ausschließlich online über die städtische Homepage erfolgen.
Eine Bestätigung der Terminreservierung erfolgt seitens des Standesamtes dann innerhalb von sieben Werktagen per E-Mail.
Welche Trautermine und Trauorte gibt es?
Trauungen finden mittwochs, donnerstags und freitags und an ausgewählten Samstagen entsprechend der folgenden Übersicht statt.
| Trauorte | Termine | Uhrzeit | Gebühren |
| Trauzimmer im Rathaus | mittwochs, donnerstags, freitags | 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:30 Uhr | Verwaltungsgebühren |
| Kulturvilla | mittwochs, donnerstags, freitags, ausgewählte Samstage | 11:30 Uhr | Verwaltungsgebühren & Mietpauschale der externen Betreiber |
| Goldberger Mühle | mittwochs, donnerstags, freitags, ausgewählte Samstage | 11:30 Uhr | Verwaltungsgebühren & Mietpauschale der externen Betreiber |
| Alte Bürgermeisterei | mittwochs, donnerstags, freitags, ausgewählte Samstage | 11:30 Uhr | Verwaltungsgebühren & Mietpauschale der externen Betreiber |
Die Verantwortlichen der externen Trauorte müssen die Terminanfragen noch bestätigen. Die jeweilige Anfrage an den externen Trauort wird vom Standesamt gestellt.
Die auswärtigen Trauorte werden von privaten Betreibern angeboten. Diese erheben eigene Entgelte. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.
Gebühren
Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 60,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 Euro. Zu dieser Gebühr kommen noch Kosten für die gewünschte Anzahl an Urkunden (mindestens 14,00 Euro) hinzu.
Die Durchführung der Eheschließung in den Räumen des Standesamtes (Trauzimmer) ist gebührenfrei, wenn die Anmeldung in Mettmann erfolgt ist.
Für die Durchführung der Eheschließungen an einem der auswärtigen Trauorte sind zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 80,00 Euro zu zahlen.
Weitere Informationen
Online-Traukalender 2025
Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor der Nutzung des Kalenders:
- Es können nur Personen buchen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit besitzen, dessen Heimatland ein sog. Ehefähigkeitszeugnis ausstellt (siehe oben).
- Mehrfachbuchungen sind nicht zulässig, da ansonsten alle gebuchten Termine von uns storniert werden.
- Nach einer Stornierung durch das Standesamt kann ein neuer Trautermin nur telefonisch vereinbart werden.

