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Anmeldung einer Eheschließung / Aufgebot

Jede Eheschließung muss bei dem Standesamt des gemeinsamen Wohnsitzes der Eheschließenden angemeldet werden. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht grundsätzlich die Wahlmöglichkeit.

Sofern einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort ist, bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden, um doppelte Gebühren zu vermeiden.

Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden. Sofern Sie nicht in Mettmann heiraten wollen, sollten Sie sich vorab mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung setzten.

Zur Eheanmeldung muss vorab ein Termin vereinbart werden. Dieser sollte grundsätzlich auch durch beide Eheschließende persönlich wahrgenommen werden. Ist ein Eheschließender verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Eheschließung alleine anzumelden.

Hierzu ist die formgebundene Beitrittserklärung auszufüllen:

Die Anmeldung der Eheschließung ist für sechs Monate gültig. Das heißt, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, kann pauschal nicht beantwortet werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen je nach persönlicher Konstellation verschieden sind und sich auch nach der Staatsangehörigkeit der Eheschließenden richten.

Grundsätzlich gilt, dass alle Dokumente im Original und nicht als Kopie einzureichen sind. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Dolmetscher vorzulegen. Dies gilt nicht für Unterlagen, die im internationalen Format ausgestellt wurden (CIEC-Übereinkommen), oder für die ein EU-Staat eine Übersetzungshilfe ausgestellt hat.

Nachfolgende Hinweise gelten nur für deutsche Staatsangehörige, die nicht im Ausland geboren wurden.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Eheschließende folgende Unterlagen vorzulegen hat:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn der Wohnsitz nicht in Mettmann ist.

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

Der Familienstand ist ledig Der Familienstand ist geschieden Der Familienstand ist verwitwet
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde). beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
  beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
alternativ Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
alternativ Eheurkunde und Sterbeurkunde
  ggf. Bescheinigung über die Wiederannahme eines Namens nach der Scheidung  

Personen, die die Ehe schließen möchten und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. im Ausland geboren sind, werden gebeten, zunächst sich beim Standesamt beraten zu lassen.

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