Wer wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen werden der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, der Rat der Kreisstadt Mettmann, der Kreistag sowie der Landrat bzw. die Landrätin gewählt.
Was ist die Aufgabe der Mitglieder im Stadtrat?
Der Rat der Stadt vertritt die Belange aller Mettmannerinnen Und Mettmanner und ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Hierzu gehören beispielsweise:
- die Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter,
- die Wahl der Beigeordneten,
- die Änderung des Gemeindegebiets, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist,
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
- den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans,
- die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte,
- die Übernahme von Bürgschaften,
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung.
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Wahlperiode
Der Rat wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt
Wahlgebiet
Für die Wahl des Rates ist das gesamte Stadtgebiet Mettmann das Wahlgebiet.
Das Stadtgebiet wird durch den Kommunalwahlausschuss in Kommunalwahlbezirke unterteilt, wobei in jedem Kommunalwahlbezirk ein/e Vertreter*in direkt in den Rat der Kreisstadt Mettmann gewählt wird. Die Hälfte der Ratsmitglieder ist direkt in Kommunalwahlbezirken zu wählen.
Einteilung der Wahlkreise für die Kommunalwahl am 14. September 2025
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Wahlbezirk 5190 aus den Stimmbezirken 5191 (Wahllokal Bürgerzentrum Obschwarzbach) und dem Stimmbezirk 5192 (Wahllokal Heinrich-Heine-Gymnasium III) besteht.
Kommunalwahl und Integrationsratswahl in Mettmann am 14. September 2025
Am Sonntag, 14. September, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen sowie die Wahl des Integrationsrates statt. In Mettmann sind 30.625 (Stand 3. August 2025) wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
Gewählt wird
- die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
- der Gemeinderat
- die Landrätin oder der Landrat
- der Kreistag
Wahlberechtigt sind für die Kommunalwahl:
- Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren
- mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit
- die seit dem 16. Tag vor der Wahl in Mettmann ihren Hauptwohnsitz haben
Wahlberichtigt sind für die Integrationsratswahl:
- Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren
- aus Nicht-EU-Staaten
- die sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
- die seit dem 16. Tag vor der Wahl in Mettmann ihren Hauptwohnsitz haben
Wahlbenachrichtigungen
Bis spätestens 24. August werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Damit informiert das Wahlamt die Bürgerinnen und Bürger über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen, sofern sie sich mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen können.
Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen können auf mehreren Wegen beantragt werden:
Per Post: Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterzeichnen und einsenden. Zudem kann direkt vermerkt werden, ob die Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl am 28. September 2025 zugeschickt werden sollen.
Online: über den QR-Code auf der Benachrichtigung (bis einschließlich 9. September 2025) oder über folgenden Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5158024
Per E-Mail formlos an: wahlen@mettmann.de
Bitte beachten Sie, dass jede Person einen eigenen Antrag stellen muss. Sammelanträge können nicht bearbeitet werden. Zudem müssen in der E-Mail die personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift und das Geburtsdatum (ggf. abweichende Versandadresse) angegeben werden.
Vor Ort direkt im Briefwahlbüro im Rathaussaal:
Es besteht die Möglichkeit, im Briefwahlbüro im Rathaussaal Briefwahl zu beantragen. Dafür muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. Die Briefwahlunterlagen können dann sofort mitgenommen werden. Es ist ebenso möglich, direkt in einer der bereitgestellten Wahlkabinen zu wählen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für die Stichwahl am 28. September 2025:
18. September – 20. September
Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr
Samstag 9 – 12 Uhr
Woche vor der Stichwahl: 22. – 26. September
Montag: 8 – 12 Uhr und 13.30 – 16 Uhr
Dienstag: 8 – 12 und 13.30 – 16 Uhr
Mittwoch: 8 – 12 Uhr
Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr und 13.30 – 15 Uhr
Stichwahl Bürgermeisteramt, 28. September
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung genannt.
Hier gibt es eine Übersicht über die Wahllokale: Straßenverzeichnis
Die Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl können auf mehreren Wegen beantragt werden:
Bei Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bereits bei Beantragung der Briefwahlunterlagen auf der Wahlbenachrichtigung zu vermerken, dass die Briefwahlunterlagen auch zur Stichwahl per Post zugesandt werden sollen. Durch setzen des Vermerks ist eine Wahl im Briefwahlbüro des Rathauses nicht mehr möglich.
per Post: Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterzeichnen und einsenden
online: über den QR-Code auf der Benachrichtigung – bis einschließlich 23. September oder über folgenden Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5158024
per E-Mail: formlos an wahlen@mettmann.de
Bitte beachten, dass kein Sammelantrag für mehrere Personen gleichzeitig, beantragt werden kann. Zudem werden in der E-Mail Name, Anschrift und das Geburtsdatum (ggf. abweichende Versandadresse) benötigt.
Vor Ort: direkt im Briefwahlbüro im Rathaussaal
Es besteht die Möglichkeit, im Briefwahlbüro im Rathaussaal Briefwahl zu beantragen. Dafür muss entweder die Wahlbenachrichtigung oder ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. Die Briefwahlunterlagen können dann sofort mitgenommen werden. Es ist ebenso möglich, direkt in einer der bereitgestellten Wahlkabinen zu wählen.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Frau Kriening, Telefon 02104 / 980-555 oder Herrn Dr. Bley 02104 / 980-108.
Wahlsystem
Die Wahl des Rates der Kreisstadt Mettmann erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem:
- vorgeschalteter Mehrheitswahl in den Wahlbezirken
- ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.
Jeder Wähler hat dabei eine Stimme.
In Mettmann kandidieren in jedem den Wahlbezirken Direktkandidateninnen und Kandidaten, die mit einfacher Mehrheit in den Rat gewählt werden können (Mehrheitswahl). Die auf die Kandidateninnen und Kandidaten entfallenen Stimmen zählen gleichzeitig für die Reserveliste der betreffenden Partei (Verhältniswahl).
Die Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze ergibt sich aus dem Ergebnis der Verhältniswahl, wobei für die Berechnung des Verhältnisausgleichs das Verfahren nach Sainte-Laguë angewandt wird. Hat eine Partei weniger Mandate in der Direktwahl gewonnen als ihr nach der Verhältniswahl zustehen, werden die fehlenden Mandate aus der Reserveliste besetzt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach der Verhältniswahl insgesamt an Mandaten zustehen, ergeben sich die sogenannten Überhangmandate.
In einem solchen Fall erhalten die übrigen Parteien im Rahmen eines Verhältnisausgleichs zusätzliche Sitze bis das Sitzverhältnis aus der Verhältniswahl wiederhergestellt ist (sog. Aufstockung).
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen bilden u.a. die Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen, das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, und die Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen.


