Wahlschein online beantragen
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Ab dem 21. Mai 2024 steht das Briefwahlbüro im Rathaussaal (2. Obergeschoss im Rathaus-Altbau), Neanderstraße 85, zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Woche 21. bis 24. Mai
Dienstag 8 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr – 12 Uhr und 13.30 Uhr – 18 Uhr
Freitag 8 Uhr – 12 Uhr
Woche 27. bis 31. Mai
Montag 8 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag geschlossen wegen Feiertag
Freitag 8 Uhr – 12 Uhr
Woche 3. bis 7. Juni
Montag 8 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr – 12 Uhr und 13.30 Uhr – 18 Uhr
Freitag 8 Uhr – 12 Uhr und 13.30 Uhr – 18 Uhr
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zugänglich. Hier können Anträge zur Erteilung von Wahlscheinen mündlich zur Niederschrift gestellt werden. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen hier abgeholt, vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, einen Wahlschein zu beantragen, können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.
Wer wird gewählt?
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Hierbei handelt es sich um das einzige direkt gewählte EU-Organ. Die derzeit 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die circa 500 Millionen Bürger der Europäischen Union.
Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.
Was ist die Aufgabe der Abgeordneten?
Das Europäische Parlament ist in der EU für die Gesetzgebung zuständig. Allerdings nicht alleine, sondern zusammen mit dem EU-Rat, also den Staats- und Regierungschefs der Union. Liegt ein Gesetzentwurf vor, bereiten zunächst Ausschüsse die Entscheidung vor, über die letztlich im Plenum die Mehrheit der Abgeordneten abstimmt.
Anders als etwa Bundestag und Bundesrat können diese Institutionen aber nicht von sich aus Vorschläge für Gesetze machen. Dieses sogenannte Initiativrecht hat nur die EU-Kommission.
Weitere Aufgaben des Parlaments sind:
- Kontrolle der Kommission (regelmäßige Berichte, Misstrauensvotum)
- Haushaltsrecht und Genehmigung von EU-Ausgaben
- die Wahl des Kommissionspräsidenten (auf Vorschlag des EU-Rates)
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.
Wahlperiode
Das Europäische Parlament wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Wahltermin
Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz, sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union (Unionsbürger) und am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Mettmann und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Mettmann oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Mettmann ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Sollten Sie bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.
Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.
Wahlsystem
Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl. Die zu besetzenden Sitze werden im Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers verteilt.
Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelkandidaten. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelne Bundesländer zugelassen werden.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Rechtsgrundlagen
Das in der Bundesrepublik Deutschland für die Europawahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus:
- dem Europawahlgesetz,
- der Europawahlordnung.