Was wird gewählt?
Der Integrationsrat ist die politische Interessenvertretung aller Migrantinnen und Migranten in der Stadt. Er ist ein Fachgremium, in dem alle integrationspolitisch relevanten Themen behandelt werden können. Die Beratungsergebnisse werden vom Rat und seinen Ausschüssen als eine wichtige Unterstützung angesehen.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind
- Ausländer;
- Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben;
- Deutsche, die außerdem noch eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit haben;
- Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben.
Darüber hinaus muss die Person
- 16 Jahre alt sein;
- Sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben;
- Mindestens 16 Tage vor der Wahl in Mettmann seinen Hauptwohnsitz haben.
Passives Wahlrecht
Die zu wählenden Kandidaten müssen:
- Mindestens 18 Jahre alt sein;
- Mindestens ein Jahr in Deutschland leben;
- Seit mindestens drei Monaten in Mettmann leben;
- Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für diese Wahl ist § 27 Gemeindeordnung NRW sowie die lokalen Wahlordnung und Satzung des Integrationsrates. Sie findet parallel zur Kommunalwahl statt.
Das Wahlrecht kann in den Wahllokalen der Kommunalwahl und durch Briefwahl ausgeübt werden. Möglich ist eine Listenwahl oder die Wahl von Einzelpersonen und/oder deren Stellvertreter. Jeder Wähler hat eine Stimme
Wahlperiode
Grundsätzlich in Anlehnung an die Kommunalwahl alle fünf Jahre, in 2020 einmalig nach sechs Jahren. Dies wurde erforderlich, da die Wahlperiode von Rat und Bürgermeister angepasst werden musste.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist der Bereich der Stadt Mettmann.
Wahltermin
Die nächste Wahl findet 2025 statt.
Weitere Informationen
Symbolbild: Capri23auto / pixabay