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Bundestagswahl

Bundestagswahl

Symbolfoto: moerschy / pixabay

Informationen zur Bundestagswahl

Wer wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, wovon 299 als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und 299 Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt werden.

Was ist die Aufgabe der Abgeordneten?

 Der Deutsche Bundestag übt u. a. folgende Aufgaben aus:

  • Gesetzgebung,
  • Parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit,
  • Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers,
  • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter,
  • Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt.

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das Stadtgebiet Mettmann gehörte Bei der letzten Bundestagswahl 2017 zum Wahlkreis 104 (Mettmann I).

Wahltermin 

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).  Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag findet im September 2025 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestags sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mettmann haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche können an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Wahlsystem

Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Bundestagswahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
  • Frei: Jeder Wahlberechtigte entscheidet selbst, wem er seine Stimme gibt
  • Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten.

Deshalb hat jeder zwei Stimmen. Die „Erststimme“ für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und die „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste.

Rechtsgrundlagen

Das für die Bundestagswahl maßgebliche Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Vorschriften:

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