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Rattenbekämpfung

Zuständigkeiten

  • Rattenbekämpfung

Ansprechpartner

Nicole Piovesan – Telefon 02104 / 980-145

E-Mail: ordnung@mettmann.de

Wir sind für Sie erreichbar:

montags bis freitags: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
montags und dienstags: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Information zur Rattenbekämpfung

Auch in Mettmann gibt es, wie in allen Städten, Ratten. Ratten, speziell die Wanderratten, leben in der Nähe von Menschen, vermeiden in der Regel aber den direkten Kontakt.

 

Wollen Sie keine Ratten in Ihrer Nähe, dann vermeiden Sie Nahrungsquellen:

  • Lebensmittel- und Speisereste gehören nicht in den Abfluss des Spülbeckens oder in die Toilette.
  • Verpackungen, die im gelben Sack gesammelt werden, müssen frei von Speiseresten sein, da diese ansonsten Ratten anlocken. Wichtig ist auch, dass der gelbe Sack erst kurz vor der jeweiligen Abholung herausgestellt wird.
  • Verlockend für Ratten sind auch die Futterreste von Vögeln, Katzen und Hunden. Tierfutter in Säcken sollten sie sicher aufbewahren.
  • Auch Komposter, die fehlerhaft gefüllt werden, können zum Nahrungsparadies für Ratten werden. Es sollten möglichst geschlossene Komposter verwendet werden.
  • Ansammlungen von Müll und Gerümpel, die das Entstehen von Rattenherden begünstigen, sind zu vermeiden.

 

Maßnahmen der Stadt

Die Stadt Mettmann setzt bei der Bekämpfung von Ratten auf eine systematische Belegung mit Ködern in den öffentlichen Kanälen. Auf der Grundlage eines Vertrages mit einem Fachbetrieb der Schädlingsbekämpfung wird ab sofort jeder zweite Kanaldeckel mit einem Köder versehen und entsprechend farblich markiert. In regelmäßigen Abständen erfolgt dann durch die Schädlingsbekämpfer die Nachkontrolle der belegten Bereiche und eine eventuelle Neubelegung mit Ködern – und zwar so lange, bis die Köder nicht mehr angerührt werden und die Örtlichkeit somit als „rattenfrei“ gelten kann.

Parallel zu den Maßnahmen im Kanalnetz erfolgt eine anlassbezogene Bekämpfung von Ratten auf öffentlichen Flächen. Das Ordnungsamt der Stadt nimmt Meldungen über Rattensichtungen entgegen und wird den Fachbetrieb der Schädlingsbekämpfung mit den erforderlichen Maßnahmen beauftragen. Die Meldungen sollten möglichst per E-Mail an ordnungsamt@mettmann.de erfolgen und neben Name und Anschrift eine telefonische Erreichbarkeit und Angaben zur Art und zum Ort des Befalls enthalten. Parallel hierzu kann der Mängelmelder genutzt werden.

Bei einem Rattenbefall auf Privatgrundstücken muss der Eigentümer oder sonstige Verpflichtete einen Rattenbefall auf ihren Flächen unverzüglich auf eigene Kosten durch einen von ihnen zu beauftragenden Fachbetrieb der Schädlingsbekämpfung oder durch geeignete Eigenmaßnahmen bekämpfen.

Gesetze, Verordnungen und Satzungen und weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen für die Rattenbekämpfung im gesamten Kreis Mettmann und somit auch in Mettmann sind die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung im Kreis Mettmann und die dazu gehörende öffentlich rechtliche Vereinbarung mit allen kreisangehörigen Städten:

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