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Rat der Kreisstadt Mettmann

Rathaus Mettmann

Foto: Kreisstadt Mettmann

Aufgaben, Wahlperiode, Zusammensetzung

Der Rat der Stadt ist das wichtigste Organ der Stadt. Grundsätzlich ist er für alle örtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit ein Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festlegt (Grundsatz der Allzuständigkeit des Rates). Im Wesentlichen sind die Zuständigkeiten des Rates in der Gemeindeordnung des Landes NRW, Hauptsatzung der Stadt Mettmann und in der Zuständigkeitsordnung festgelegt.

Wahl und Zusammensetzung

Der Rat der Kreisstadt Mettmann setzt sich aus 58 Ratsmitgliedern und der Bürgermeisterin zusammen. Diese werden von den Bürgern der Stadt Mettmann  in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die nächste Kommunalwahl findet 2025 statt.

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