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Haushalt der Stadt Mettmann

Kirchtürme Mettmann

Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2024/2025

Bürgermeisterin Sandra Pietschmann hat zusammen mit Kämmerin Veronika Traumann in der Ratssitzung am 12. Dezember 2023 den Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2024/2025 eingebracht. Der Haushalt für 2024 weist einen Fehlbetrag von rund 11,8 Millionen Euro auf und für 2025 beläuft sich der Fehlbetrag auf rund 14,8 Millionen Euro. Die Stadt muss ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen. (Weitere Informationen siehe unten)

Doppelhaushalt 2024/2025 ist genehmigt

Der Rat der Stadt Mettmann hat in der Ratssitzung am 25.06.2024 den Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 verabschiedet.

Der Haushalt für 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 11,9 Mio. € auf.
Aufgrund der neuen Möglichkeiten des 3. NKFWG (Neues Kommunales Finanzmanagement Weiterentwicklungsgesetz) wird der in 2025 ursprünglich erwartete Verlust In Höhe von rd. 15,3 Mio. € nun in das Jahr 2028 vorgetragen. Damit ergibt sich für 2025 ein rechnerischer Fehlbetrag von 0 €.

Der Hebesatz für die für Grundsteuer B wird gemäß Beschluss des Rates in 2024 von 720 auf 745 v.H. und in 2025 von 745 auf 770 v.H. erhöht.

Ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept wurde vom Rat der Stadt Mettmann nicht verabschiedet. Unabhängig davon hat der Rat der Stadt Mettmann diverse Konsolidierungsmaßnahmen zur Entlastung zukünftiger Haushalte beschlossen.

Die Aufsichtsbehörde hat den Doppelhaushalt 2024/2025 genehmigt. Der Haushalt 2024/2025 ist durch Veröffentlichung am 06.09.2024 rechtskräftig.

 

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