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Steuersätze und Gebühren

Grundsteuer-/ Gewerbesteuer-Hebesätze

Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 290 %
Grundsteuer B (übrige Grundstücke) 720 %
Gewerbesteuer 510 %

Straßenreinigungsgebühren

a) für Fußgängerzonen oder Anliegerstraßen je Frontmeter 4,22 €
b) für Straßen mit innerörtlichem Verkehr je Frontmeter 3,59 €
c) für Straßen mit überörtlichem Verkehr je Frontmeter 2,53 €

Bei mehrfacher Reinigung vervielfachen sich die Beträge entsprechend.
Für die 14-tägige Reinigung verringert sich der Gebührensatz auf 65 Prozent.

Abfallbeseitigungsgebühren

Restmülltonnen

40 l 112,20 €
60 l 168,24 €
80 l 224,40 €
120 l 336,48 €
240 l 673,08 €

Einzelpreis pro Abfallsack: 6,00 € (im Bürgerservice des Rathauses erhältlich)
Bio-/Papiertonnen: kostenlos

Eigenkompostierer (alle Grünabfälle werden auf dem eigenen Grundstück kompostiert) erhalten auf schriftlichen Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 19,20 € jährlich.

Großraumbehälterabfuhr / Containerabfuhr

660 l 1.192,20 €
770 l 1.390,92 €
1.100 l bei 14-tägiger Abfuhr 1.986,96 €
1.100 l bei wöchentlicher Abfuhr 3.973,92 €
1.100 l bei 2 Abfuhren pro Woche 7.947,06 €
1.100 l bei 4-wöchentlicher Abfuhr 993,48 €

Kanalbenutzungsgebühren

Schmutzwassergebühr

a) für die beitragspflichtigen Abwassermengen (Bergisch-Rheinischer Wasserverband) 2,01€ je cbm
b) für die restlichen Abwassermengen 3,47 € je cbm

Bemessungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch der letzten jährlichen Ableseperiode
(siehe Rechnung der Stadtwerke Düsseldorf).

Bei Einbau eines Gartenwasserzählers, der von der Stadtentwässerung nach der Installation abgelesen werden muss, können die nachweislich für die Gartenbewässerung verbrauchten Frischwassermengen abgezogen werden.

Gebühr für Niederschlagswasser

ab 2024 1,28 € je qm

Hundesteuer

a) wenn nur ein Hund gehalten wird 130,00 €
b) wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund 160,00 €
c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 180,00 €
d) ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden , je Hund 970,00 €

Vergnügungssteuer

Tanzveranstaltungen: nach der Größe des benutzten Raumes je angefangene zehn Quadratmeter = 1,00 €. Bei Veranstaltungen, die über 1 Uhr nachts hinausgehen, erhöht sich die Steuer für jede angefangene Stunde um 25 v.H.

Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten je Apparat und angefangenen Kalendermonat:

  mit Gewinnmöglichkeit: ohne Gewinnmöglichkeit:
a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 15% des Einspielergebnisses 70,00 €
b) in Gastwirtschaften und sonstigen Orten 15% des Einspielergebnisses 30,00 €

Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben: 1.000,00 €.

 

Ansprechpartner bei der Stadt Mettmann

Bei Fragen zu den Gemeindesteuern und Abgaben wenden Sie sich bitte an unsere Steuerabteilung.

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