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Veranstaltungleitfaden

Heimatfest Mettmann

Die Mettmannerinnen und Mettmanner lieben ihre vielen großen und kleinen Veranstaltungen, die zum Teil weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Die Veranstalter werden bei der Planung und Durchführung mit vielen Aufgaben und Verplichtungen konfrontiert. Hier möchte die Stadt Mettmann Sie bei den Fragen zu Genehmigungserfordernissen / Rechte und Pflichten gerne unterstützen und beraten. Dazu steht Ihnen die Stabsstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.

Sie möchten eine Veranstaltung planen?  Die erste Frage lautet: Privat oder öffentlich?

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, ist zunächst zu klären, ob es sich um eine öffentliche oder eine private Veranstaltung handelt. Als öffentlich gilt die Veranstaltung insbesondere dann, wenn:

  • der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist; jeder erhält Einlass (z.B. beim Stadtfest, beim Konzert nach Kauf einer Eintrittskarte usw.)
  • sich die Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter nicht innerlich verbunden fühlen.

Eine „private“ Veranstaltung ist nicht zu verwechseln mit einer“geschlossenen“ Veranstaltung. Auch geschlossene Veranstaltungen können im rechtlichen Sinne „öffentlich“ sein, z.B. größere Betriebsfeiern. Es reicht z.B. nicht aus, dass die Teilnehmer sich untereinander kennen oder bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten. Entscheidendes Kriterium,  dass eine Veranstaltung privat ist, ist die innere Verbundenheit der Besucher / Teilnehmer, d.h. es muss eine familiäre oder freundschaftliche Beziehung bestehen.

Ein eindeutiges Zeichen, dass eine Veranstaltung öffentlich ist, ist wenn öffentlich Werbung für die Veranstaltung gemacht wird (Flyer, Poster, soziale Medien usw.)

Private Veranstaltungen sind z.B. Geburtsfeiern, Hochzeitsfeiern usw., zu denen nur geladene Gäste Zutritt haben, die i.d.R. alle eine innere Verbundenheit zum Veranstalter bzw. zum Gastgeber haben.

 

Anmeldung einer Veranstaltung

In der Regel benötigen Sie für Ihre Veranstaltung diverse Genehmigungen.  Wie dies in Mettmann koordiniert wird, wo die Anträge einzureichen sind usw. erfahren Sie auf der Seite „Anmeldung einer Veranstaltung“

Rechtsquellen und weitere Informationen

EventFAQ.de – Das Portal für Veranstalter

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