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Stadtarchiv Mettmann

Historische Postkarten aus dem Mettmanner Stadtarchiv

Wir begrüßen Sie auf der Internetseite des Stadtarchivs der Kreisstadt Mettmann. Das Stadtarchiv ist die Schnittstelle zwischen der interessierten Öffentlichkeit und der Stadtgeschichte in Form historischer Unterlagen des Rates und der Stadtverwaltung der Kreisstadt Mettmann, aber auch von Vereinen, Privatpersonen und archivalischen Sammlungen. Ob genealogische Anfragen oder allgemeines Forschungsinteresse an der Geschichte unserer Stadt, das Stadtarchiv hat laut Archivgesetz NRW den Auftrag, das Archivgut zu bewahren und für diese Zwecke bereitzustellen.

Das Stadtarchiv der Kreisstadt Mettmann ist wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Schriftliche Anfragen können bitte bevorzugt per Mail an archiv@mettmann.de unter Angabe einer zustellfähigen Adresse gestellt werden. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von ca. 2-4 Wochen ein.
Vor Ihrem Besuch im Stadtarchiv ist eine Terminvergabe notwendig. Den Termin können Sie telefonisch oder per Mail erhalten. Termine am Nachmittag (nach 13 Uhr) sind in Ausnahmefällen möglich.

Öffnungszeiten

montags bis donnerstags: 9 bis 13 Uhr
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Termine am Nachmittag sind nur nach Absprache möglich.

Aufgabenbereiche

  • Führung des Stadtarchivs
  • Führung des Zwischenarchivs

Anschrift

Stadtverwaltung Mettmann

Stadtarchiv
Stadtarchivar Marinko Betker M. A.

Neanderstr. 85
40822 Mettmann

Tel: 02104 / 980-159
Fax: 02104 / 980-720

E-Mail: archiv@mettmann.de

Rechtsgrundlage des Stadtarchivs

Die Rechtsgrundlage des Stadtarchivs ist das Landesarchivgesetz NRW, das Personenstandsgesetz, sowie die Benutzungsordnung für das Stadtarchiv der Kreisstadt Mettmann vom 25.06.2002 und die zugehörige Gebührenordnung. Besondere Beachtung verlangen außerdem die geltende Datenschutzgrundverordnung / Bundesdatenschutzgesetz und das Persönlichkeitsrecht sowie das Urheberrecht.

Was verwahrt das Stadtarchiv?

Die primäre Aufgabe eines Kommunalarchivs ist es, Verwaltungshandeln zu dokumentieren und für die interessierte Öffentlichkeit unter Beachtung der oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck sind dem Stadtarchiv von den einzelnen Abteilungen der Verwaltung alle Akten und Unterlagen, die keiner Aufbewahrungspflicht mehr unterliegen, anzubieten. Das Personal des Stadtarchivs entscheidet, welche Akten in die Bestände des Stadtarchivs zur Erfüllung seiner Aufgabe übernommen werden. Das sind in der Regel nur ca. 3 bis 5% der anfallenden Unterlagen.

Ergänzt wird der Bestand des Stadtarchivs durch Sammlungen. Hier sind vor allem

  • die Zeitungssammlung
  • Gesetzestexte und Amtsblättersammlung
  • die Foto- und Postkartensammlung
  • die thematische Sammlung (z.B. zu einzelnen Firmen oder Vereinen)
  • die Archivbibliothek (vor allem Sammlung von Veröffentlichungen zur Lokal- und Regionalgeschichte)

zu nennen.

Eine weitere Ergänzung bilden die sogenannten Deposita, Schenkungen und Nachlässe. Dabei handelt es sich um Sammlungen und Dokumente aus Privat-, Firmen- und Vereinsbesitz (u. ä.), die für die Stadtgeschichtsschreibung von hoher Relevanz sind.

Besonderheit: Amt Hubbelrath

Im Rahmen der kommunalen Neugliederung wurde das Amt Hubbelrath Ende 1974 aufgelöst. Metzkausen, das Amtssicht des Amtes Hubbelrath war, wurde nach Mettmann eingemeindet. Andere Gemeinden wurden nach Ratingen, Heiligenhaus und Düsseldorf eingemeindet.

Familienforschung im Stadtarchiv Mettmann

Eine wichtige Nutzergruppe in jedem Kommunalarchiv sind die Familienforscher. Auch im Stadtarchiv Mettmann sind Familienforscher herzlich willkommen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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