Für Fragen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine hat die Stadt Mettmann eine Sonderseite eingerichtet: Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Aktuelles
Mehr als 50 Standorte für neue Flüchtlingsunterkunft überprüft
Die Unterbringung von geflüchteten Menschen wird in vielen Städten in NRW sehr intensiv und kontrovers diskutiert – auch in Mettmann. Seit August wächst die Zahl der Zuweisungen von Geflüchteten vom Land an die Kommunen rasant an, sind die Plätze in den städtischen Unterkünften rar geworden.
Die aktuelle Situation in Mettmann wurde am 25. Oktober im Kombi-Ausschuss Soziales, Generationen, Familie und Vielfalt sowie strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen erläutert. Allein in den vergangenen Wochen wurden der Stadt 56 geflüchtete Menschen zugewiesen. Dies bedeutete einen Anstieg von mehr als 10 Prozent in kürzester Zeit. Geht man von einem gleichbleibenden Zuwachs von 10 Prozent aus, bedeutet dies in den kommenden Monaten einen zusätzlichen Platzbedarf von mehr als 70 Betten. Darüber hinaus muss die entsprechende Infrastruktur für die Unterkünfte geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund wurden in den Herbstferien die Gymnastikhalle des Konrad-Heresbach-Gymnasiums (KHG) und eine der beiden Sporthallen an der Astrid-Lindgren-Schule (ALS) für die Unterbringung von Geflüchteten vorbereitet. In beiden Hallen könnten weitere 70 bis 80 Menschen eine vorübergehende Bleibe finden. In den KHG-Sporthallen waren bereits mehrfach, zuletzt im vergangenen Jahr, Geflüchtete untergebracht.
Eine mögliche Belegung der ALS-Sporthalle wurde bereits im Frühjahr angekündigt und dient als Reserve, um auf die nicht beeinflussbaren Zuweisungen durch das Land vorbereitet zu sein.
Die beiden Sportstätten wurden von der Stadtverwaltung nach intensiver Abwägung ausgewählt, da einerseits an beiden Schulen kein Unterricht ausfällt und andererseits die erforderlichen baulichen Anpassungen im Gebäude vergleichsweise einfach umgesetzt werden können. Angebote von Sportvereinen können zudem an andere Sportstätten verlegt werden.
Befürchtungen von Eltern, dass mit der Belegung der ALS-Halle Kooperationsangebote am Nachmittag ausfallen, weniger Betreuungsplätze in der OGS zur Verfügung stehen oder sogar ein Umbau an der Schule nicht mehr möglich sei, konnten bereits an einem Infoabend speziell für die Eltern an der ALS und der angrenzenden KITA ausgeräumt und geklärt werden.
Die Vorstellung des geplanten Wegekonzeptes sowie weiterer organisatorischer Maßnahmen war für die Eltern wichtig, um die Veränderung für sich bewerten und annehmen zu können. So sind z.B. die beiden Sporthallen komplett voneinander getrennt, ein Sichtschutz trägt zum Schutz der Privatsphäre für Schulbetrieb und Geflüchtete bei. Ein Sicherheitsdienst wird rund um die Uhr vor Ort sein und die Zugänge in die Halle regeln. Die Unterkunft hat einen eigenen Außenbereich, sodass der Schulhof während der Schulzeit den Kindern vorbehalten bleibt.
Da die Unterbringung in Sporthallen für alle Beteiligten eine Belastung darstellt und immer nur eine Notlösung sein kann, stellte sich im Sonderausschuss die Frage nach der Perspektive. Die Verwaltung hat mehr als 50 Gebäude und Grundstücke im Stadtgebiet überprüft, was im Ausschuss mit Hilfe einer Karte aufgezeigt wurde. Die Überprüfung erfolgte nach verschiedensten Kriterien wie Verfügbarkeit, Planungsrecht, Baurecht, technische Voraussetzungen, Erreichbarkeit von Nahversorgung und ÖPNV, Zeitdauer bis zur Umsetzung sowie der Frage, ob an diesen Standorten eine temporäre oder eine dauerhafte Lösung möglich und sinnvoll wäre.
Zwei Optionen werden aktuell von der Verwaltung eingehender verfolgt: Eine davon betrifft eine private Liegenschaft. Hierzu ist die Verwaltung im Gespräch mit dem Eigentümer. Die zweite Option ist konkret umsetzbar. Es handelt sich um das städtische Grundstück „Auf dem Pfennig“, das bereits für die Unterbringung vorgesehen war. Die Fläche ist für den Aufbau von Modulbauten geeignet und die technische Infrastruktur vorhanden. Dort könnte der Standort im Bedarfsfall ausgebaut, oder auch wieder reduziert werden. Bei dieser Lösung könnten die Kosten für die Stadt, die nicht von Land bzw. Bund getragenen werden, so gering wie möglich gehalten werden. Über diese entstehenden Vorhaltekosten muss der Rat noch beraten und entscheiden.
Für die Errichtung der Modulbauten stellt auch das Vergaberecht noch eine zeitliche Hürde dar. Zwar hat das Land in den vergangenen Tagen für Landeseinrichtungen das Vergaberecht vereinfacht, dies trifft jedoch bislang nicht für städtische Unterkünfte zu. Die Verwaltung steht deshalb in engem Austausch mit der beratenden Vergabestelle.
Es werden nun alle Vorbereitungen getroffen, um mit der zeitlichen Perspektive bis Sommer 2024 dort eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten und so die Unterbringungssituation zu entspannen und die Belegung von Sporthallen künftig zu vermeiden.
Die Verwaltung wird umgehend und umfassend informieren, sobald weitere, neue Informationen vorliegen. Weitere Informationen zum Thema Geflüchtete Menschen in Mettmann sind unter www.buergerportal-mettmann.de zu finden.
Allgemeine Infos und Fragen zur Unterbringung
Wie viele Geflüchtete gibt es bereits in Mettmann?
Die Anzahl der geflüchteten Menschen in privatem Wohnraum ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. Grundsätzlich können Menschen, deren Asylgesuch anerkannt wurde in Mettmann eigenständig Wohnraum anmieten. Es sind dann Menschen mit Fluchthintergrund und Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mettmann. In den städtischen Unterkünften werden derzeit ca. 550 Menschen untergebracht und betreut. (Stand: Oktober 2023).
Aus welchen Herkunftsländern stammen die geflüchteten Menschen?
Derzeit kommen die geflüchteten Menschen vor allem aus Afghanistan, dem Iran, der Ukraine und dem Irak, sowie aus zentral- und westafrikanischen Staaten wie Nigeria und Guinea. Aber auch aus anderen Ländern weltweit kommen Menschen nach Mettmann. Sie fliehen vor Krieg oder Verfolgung und fürchteten in Ihrer Heimat um ihr Leben. Insgesamt finden sich rund 40 Nationalitäten in den städtischen Unterkünften.
Wo sind die geflüchteten Menschen untergebracht?
Die geflüchteten Menschen leben überwiegend in städtischen Unterkünften, die auf die Unterbringung von Flüchtlingen ausgerichtet sind. Die Stadt Mettmann muss aber auch auf angemieteten Wohnraum und im Notfall auf die Unterbringung in Sporthallen oder Hotels zurückgreifen, denn die ankommenden Menschen müssen ein Obdach erhalten.
Gemäß der erwarteten Zuweisungen nach Mettmann muss die aktuelle Unterbringungssituation ständig aktualisiert und bewertet werden. Alternative Lösungen sind in der Stadtverwaltung grundsätzlich immer mit in der Betrachtung.
Warum mietet die Stadt nicht einfach Wohnungen an, um die Menschen dort unterzubringen?
Angemietete Wohnungen für Menschen mit Fluchthintergrund, die neu in der Stadt ankommen, sind zur Gewährleistung einer Situation, in der diese Menschen ankommen und zur Ruhe kommen können, aus Sicht der Stadt ungeeignet, da eine fachlich kompetente und regelmäßige Betreuung und Ansprache mit den Ressourcen der Stadt nicht zu leisten ist. Deshalb bringt die Stadt Geflüchtete in städtischen Gemeinschaftsunterkünften unter.
In diesen Unterkünften befinden sich jedoch leider auch Menschen, die bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden und in Deutschland dauerhaft leben werden. Darunter auch Familien. Sie könnten in privaten Wohnraum umziehen und es wäre für sie auch sehr wichtig. Der angespannte Wohnungsmarkt hält aber bedauerlicherweise nicht viele Optionen bereit. Die Stadtverwaltung arbeitet daher mit Trägern in gleich mehreren Projekten zusammen und stellt Mittel zur Verfügung, um Menschen zu helfen, in privaten Wohnraum zu wechseln und Wohnungslosigkeit sowie im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit zu verhindern.
Wenn Sie in Mettmann Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Caritas Wohnungslosenhilfe. Dort werden Wohnraumgeber und Suchende vermittelt.
Sie möchten explizit Menschen mit Fluchthintergrund unterstützen und ihnen eine bessere und schnellere Integration durch eine eigene Wohnung ermöglichen? Dann wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an Herrn Heiko Richartz, Caritas Mettmann, Ansprechpartner „Wohnraum für Geflüchtete“ unter der Durchwahl 0 21 04 / 79 49 32 02.
Wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge nach Mettmann kommen?
Die Festlegung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt über das bundesweite Verteilungssystem EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden). Asylbegehrende werden in den ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des jeweiligen Bundeslandes untergebracht. Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat eine festgelegte Quote an Asylbegehrenden aufzunehmen (festgelegt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel). Die Zuweisungen nach diesem Schlüssel in die Kommunen orientiert sich an der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen, um die damit verbundenen Lasten gerecht zu verteilen.
Der arithmetische Verteilerschlüssel orientiert sich an der Zahl der dem Land NRW zugewiesenen geflüchteten Menschen. Die daraus resultierenden Erfüllungsquoten schwanken daher permanent und werden kontinuierlich angepasst.
In entspannten Phasen können bedingt Absprachen zwischen der Kommune und der zuweisenden Bezirksregierung getroffen werden, ob eher Kapazitäten für alleinstehende Personen oder Familien vorhanden sind. In angespannten Phasen ist eine solche Abstimmung nicht möglich. Die Kommune hat sich dann auf alle Konstellationen vorzubereiten.
Ehrenamt und Sachspenden
Ich habe Dinge, die die Flüchtlinge sicher gut gebrauchen könnten. Wo kann ich sie abgeben?
Spenden können bei folgenden Institutionen abgegeben werden:
Lebensmittel
Mettmanner Tafel, Gemeindehaus Am Hügel, 40822 Mettmann; Tel. 02104 / 145427.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00-14:00 Uhr
Bushaltestelle: Kibbenheide oder Am Hügel, Linien: 748, 749, O11, O12
Kleidung/Kinderkleidung
- „Der Laden“ des SKFM Mettmann e.V., Neanderstr. 68-72, in Mettmann
(Tel. 02104 – 1419150; Öffnungszeiten montags bis freitags 9-18 Uhr).
www.skfm-mettmann.de/der-laden.php
- Das Kaufhaus der Mettmanner (KaDeMe), Bahnstr. 20 in Mettmann (Tel. 02104 / 173090); Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Instagram: kaufhaus_der_mettmanner
Kleidungsspenden können auch bei der Mettmanner Tafel abgegeben werden (Daten siehe Unterpunkt „Lebensmittel“).
Kann ich die geflüchteten Menschen in ihren Unterkünften besuchen? Dann kann ich ja am besten sehen und fragen, was sie benötigen?
Aus personenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen ist Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu den städtischen Unterkünften untersagt!
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung nicht mit normalem Wohnraum zu vergleichen sind. Die Stadt hat als Betreiberin der Unterkünfte erweiterten Verantwortlichkeiten nach zu kommen, die u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den zugewiesenen Wohnraum enthalten.
Wenn Sie bei der Integration von geflüchteten Menschen in Mettmann helfen möchten freut sich die Verwaltung sehr darüber. Auf vielen Gebieten ist ehrenamtliches Engagement notwendig und erforderlich. Egal ob Sie bei Behördengängen, in der Hausaufgabenbetreuung, bei Übersetzungen oder auf anderen Gebieten helfen möchten.
Bitte wenden Sie sich an die freien oder kirchlichen Träger in Mettmann oder die örtlichen Kirchengemeinden. Hauptansprechpartnerin in Mettmann die Caritas.
Betreuung, Ansprechpartner und Informationen vor Ort
Wer betreut die geflüchteten Menschen und Asylsuchenden?
In Mettmann werden die geflüchteten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Kräfte der freien und kirchlichen Träger betreut. Die Wohlfahrtsverbände verfügen über Fachkräfte – wie beispielsweise Diplom-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter, die über langjährige Erfahrung und eine professionelle Ausbildung zur Betreuung von geflüchteten Menschen verfügen. Ferner stehen dort auch Dolmetscher zur Verfügung.
Die Freiwilligenzentrale der Caritas bietet als erste Anlaufstelle für alle Menschen, die sich freiwillig engagieren möchten ein Portal. Dieses erreichen Sie unter: www.fwz-mettmann.de
Der Integrationsbeauftragte der Stadt Mettmann steht unter frederic.kipp@mettmann.de als Ansprechpartner zur weiteren Vernetzung gerne zur Verfügung.
Gibt es jemanden, an den wir uns bei möglicherweise auftretenden Problemen mit geflüchteten Menschen in unserem direkten Umfeld wenden können?
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen, Problemen und Sorgen im Zusammenhang mit Flüchtlingen an die Leitung des Sozialamtes unter unterkuenfte@mettmann.de oder an den Integrationsbeauftragten frederic.kipp@mettmann.de.
Schule / Kindertagesstätten
Sind Flüchtlingskinder schulpflichtig?
Alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren haben das Recht und auch die Pflicht eine Schule zu besuchen. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Durch die Zuweisung und Anmeldung in Mettmann sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind umgehend an einer Schule anzumelden.
Sehr häufig sprechen die Kinder von Asylsuchenden gar nicht oder nur sehr schlecht Deutsch. Es gibt in allen Schulformen eine Erstförderung in der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen.
Beim Kreis Mettmann ist eine Seiteneinsteigerberatung eingerichtet, die Eltern von Kindern berät, die im Laufe des Schuljahres in Mettmann eintreffen und möglicherweise Lücken in ihrer Schulvita haben. Recht häufig ist in Familien von geflüchteten Menschen der Schulbesuch des Kindes ab dem 6. Lebensjahr nicht der Normalfall. Der Besuch der Seiteneinsteigerberatung ist verpflichtend, genau wie die anschließende Zuweisung des Kindes durch das Kreisintegrationsamt in eine entsprechend geeignete Klasse oder Schulform.
Wie steht es um den Besuch von Kindertagesstätten oder Kindergärten?
Die bei der Stadt zuständigen Organisationseinheiten Jugend und Soziales arbeiten in enger Abstimmung, um möglichst viele Kinder in den Kindertagesstätten unterbringen zu können.