
Symbolfoto: Capri23auto / pixabay
Für Fragen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine hat die Stadt Mettmann eine Sonderseite eingerichtet: Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
Allgemeine Infos und Fragen zur Unterbringung
- Wie viele Geflüchtete gibt es bereits in Mettmann?
- Woher kommen die Flüchtlinge?
- Wo und wie sind die Flüchtlinge in Mettmann untergebracht?
- Werden Flüchtlinge in Zelten und / oder Turnhallen untergebracht?
- Warum mietet die Stadt nicht einfach Wohnungen an, um die Menschen dort unterzubringen?
- Wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge nach Mettmann kommen?
- Gibt es eine Infoveranstaltung zum Thema Flüchtlinge in Mettmann?
Ehrenamt und Sachspenden
- Ich habe Dinge, die die Flüchtlinge sicher gut gebrauchen könnten. Wo kann ich sie abgeben?
- Ich möchte den Flüchtlingen gerne helfen und habe eine gute Idee, wie ich Ihnen helfen könnte. Wie kann ich meine Idee am besten umsetzen?
- Benötigen die Flüchtlinge in Mettmann Nahrungsmittel? Wie kann ich Ihnen Mettmann zukommen lassen?
- Kann ich die Flüchtlinge nicht einfach in Ihren Unterkünften besuchen? Dann kann ich ja am besten sehen, was sie benötigen?
- Informationen der Unfallkasse NRW zum Unfallversicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe
Betreuung, Ansprechpartner und Informationen vor Ort
- Wer betreut eigentlich die Flüchtlinge und Asylsuchenden?
- Gibt es jemanden, an den wir uns bei möglicherweise auftretenden Problemen wenden können?
Wohnraum
- Welcher Wohnraum wird gesucht?
- Ich möchte Wohnraum für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen anbieten, beispielsweise für 1 Jahr. An wen muss ich mich wenden?
- Wer zahlt die Miete?
Schulplicht / Besuch von Kindertagesstätten
- Sind Flüchtlingskinder schulpflichtig?
- Wie steht es um den Besuch von Kindertagesstätten/Kindergärten?
Allgemeine Infos und Fragen zur Unterbringung
Zur Zeit leben in Mettmann rund 389 geflüchtete Menschen (Stand: Februar 2022).
Derzeit kommen die Flüchtlinge hauptsächlich aus Syrien, Eritrea, dem Irak und Afghanistan sowie aus zentralafrikanischen Staaten, wie Nigeria und Guinea. Sie fliehen vor Krieg oder Verfolgung und fürchten dort um ihr Leben. Insgesamt finden sich rund 35 Nationalitäten in den Unterkünften.
Die Flüchtlinge leben überwiegend in städtischen, aber auch in privaten Unterkünften.
Wegen der zu erwartenden hohen Zuweisungen nach Mettmann müssen die jeweiligen Sachlagen jedoch immer neu aktualisiert und bewertet werden. Alternativlösungen sind grundsätzlich immer in der Planung.
Die Verwaltung arbeitet bereits intensiv mit ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften sowie Privatvermietern zusammen, um möglichst viele Flüchtlinge in Privatwohnungen zu vermitteln. Bisher konnten auf diese Weise jedoch nicht die nötigen Kapazitäten geschaffen werden. Der Wohnungsleerstand ist in Mettmann recht niedrig, sodass geeignete, finanziell und von der Größe her angemessene Wohnungen knapp sind. Aktuell sind in 19 von der Stadt angemieteten Wohnung Flüchtlinge untergebracht.
Asylbegehrende werden in den ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat eine festgelegte Quote an Asylbegehrenden aufzunehmen (sogenannter Königsteiner Schlüssel). Die Zuweisung orientiert sich an der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen, um die damit verbundenen Lasten angemessen zu verteilen. Die Festlegung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt über das bundesweite Verteilungssystem EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden).
Der arithmetische Verteilerschlüssel orientiert sich ausschließlich an der Zahl der dem Land NRW zugewiesener Flüchtlinge, d.h. mit jeder erfolgten Zuweisung wird eine neue Quote festgelegt.
Es werden seitens der Bezirksregierung Arnsberg neue Festlegungen gegen Ende Juni 2017 erwartet.
Ehrenamt und Sachspenden
Leider kann die Stadt Mettmann keine Sachspenden annehmen. Wir bitten dringend darum, im Rathaus oder direkt in den Unterkünften keine Sachspenden abzugeben!
Da es schade um jede Spende ist, die nicht an der richtigen Stelle ankommt, bittet die Stadtverwaltung eindringlich um Abgabe bei den folgenden Institutionen:
Lebensmittel
Mettmanner Tafel, Gemeindehaus Am Hügel, 40822 Mettmann; Tel. 02104 / 145427. Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00-14:00 Uhr
Bushaltestelle: Kibbenheide oder Am Hügel, Linien: 748, 749, O11, O12
Kleidung/Kinderkleidung
- „Der Laden“ des SKFM Mettmann e.V., Neanderstr. 68-72, in Mettmann
(Tel. 02104 – 1419150; Öffnungszeiten montags bis freitags 9-18 Uhr).
- Das Kaufhaus der Mettmanner (KaDeMe), Bahnstr. 20 in Mettmann (Tel. 02104 / 173090).
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Instagram: kaufhaus_der_mettmanner
Möbel, Haushaltswaren, o.ä.
Auch hierfür ist das Kaufhaus der Mettmanner Ansprechpartner.
Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall mit den jeweiligen Trägern in Verbindung, bevor Sie mit größeren Sachspenden an den jeweiligen Standorten eintreffen. Teilweise bestehen für die Annahme von Spenden und die Ausgabe von Spenden unterschiedliche Öffnungszeiten und/oder Ansprechpartner. Bitte rufen Sie an, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie die Annahme geregelt ist.
Jede Spende soll helfen! Eine Spende direkt an die richtigen Adressaten trägt dazu bei, dass alle Spenden auch bei den Hilfebedürftigen rechtzeitig ankommen.
Caritas im Kreis Mettmann, Daniel Gehrmann, Lutterbecker Str. 30, 40822 Mettmann, Tel.: 02104-79493208
Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann NeanderDiakonie GmbH, Frau Christiane Müschenich, Bismarckstr. 39, 40822 Mettmann, Tel.: 02104-23353-41, E-Mail: c.mueschenich@diakonie-kreis-mettmann.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in den Flüchtlingsunterkünften keine Nahrungsmittel angenommen werden können. Die Flüchtlinge werden ausreichend mit materiellen Mitteln versorgt.
In den Fällen, in denen die Flüchtlinge durch die zuständige Behörde der Stadt Mettmann explizit zugewiesen worden sind, werden Kochgelegenheiten/Herde zur Verfügung gestellt, auf denen die Bewohner der Unterkünfte selbständig das selbst ausgewählte Essen zubereiten können.
Jeder zugewiesene Bewohner der Unterkünfte der Stadt Mettmann bekommt je nach ausländerrechtlichem Status materielle Leistungen entweder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch II. Mit diesen finanziellen Mitteln müssen die Dinge des täglichen Lebens bestritten werden, mit Ausnahme von Kosten für Wohnraum, Heizung und Nebenkosten.
Nein, der Zugang ist nicht gestattet. Aus sicherheitstechnischen Gründen muss bekannt sein, wer sich in der Einrichtung aufhält. Die Unterkünfte zur Flüchtlingsunterbringung sind mietrechtlich nicht mit normalem Wohnraum zu vergleichen. Die Stadt hat als Betreiber der Unterkünfte erweiterte Verantwortlichkeiten, die u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den zugewiesenen Wohnraum enthalten. Melden sie gewünschte Besuche bitte bei der Stadtverwaltung an.
Ehrenamtliches Engagement ist notwendig und erforderlich, bitte wenden Sie sich am besten an die zuvor genannten freien Träger oder die örtlichen Kirchengemeinden. Hauptansprechpartner bei Fragen zur ehrenamtlichen Flüchtlingsberatung ist in Mettmann die Caritas.
Betreuung, Ansprechpartner und Informationen vor Ort
In Mettmann werden die Flüchtlinge durch haupt- und ehrenamtliche Kräfte der verschieden Trägern betreut:
Die Freiwilligenzentrale der Caritas bietet als erste Anlaufstelle für alle Menschen, die sich freiwillig engagieren möchten gerne zur Verfügung unter: www.fwz-mettmann.de
Der Integrationsbeauftragte der Stadt Mettmann, Herr Kipp, steht unter 0172/4791095 oder frederic.kipp@mettmann.de als Ansprechpartner zur weiteren Vernetzung gerne zur Verfügung.
Die Wohlfahrtsverbände verfügen über Fachkräfte – wie beispielsweise Diplom-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter -, die über eine langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Flüchtlingen verfügen. Ferner stehen dort auch Dolmetscher zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Flüchtlingsunterbringung an die Leiterin des Sachgebietes Unterkünfte, Frau Wermelskirchen (Tel. 02104 980-451; E-Mail unterkuenfte@mettmann.de) oder an den Integrationsbeauftragten: frederic.kipp@mettmann.de
Wohnraum
Besonders dringend wird Wohnraum für Einzelpersonen und Familien mit Kindern gesucht. Es ist jedoch jedes Wohnungsangebot willkommen! Ob der angebotene Wohnraum für den jeweiligen Personenkreis geeignet ist, kann in einem Besichtigungstermin mit den zuständigen Mitarbeitern des Sozialamtes bzw. des Gebäudemanagements geklärt werden.
Ihr Wohnungsangebot wird gerne im Gebäudemanagement aufgenommen. Bitte gehen Sie über die Telefonzentrale 02104 – 9800 oder per E-Mail an die Leiterin des kaufmännischen Gebäudemanagements: colette.zimmer@mettmann.de
In den Fällen, in denen die Stadt als Mieter den Wohnraum anmietet, ist die Stadt natürlich der Mietschuldner. In diesen Fällen übernimmt die Stadt grundsätzlich die Auswahl der Bewohner für die angemietete Wohnung.
In den Fällen, in denen die Flüchtlinge selber eine Wohnung anmieten dürfen –das ist vom rechtlichen Status abhängig- erhalten die Vermieter Ihre Miete grundsätzlich durch Ihre Mieterin/Ihren Mieter. Generell gilt: Ohne explizite Erlaubnis der Stadtverwaltung darf kein Flüchtling einen Mietvertrag unterschreiben. Sollten Sie als Vermieter dieses tun, könnte es sein, dass die Mietzahlung verweigert wird.
Diese Erlaubnis kann frühestens nach 15 Monaten durch den Flüchtling in der Stadtverwaltung beantragt werden und es müssen „besondere soziale Bedarfe“ geltend gemacht werden, damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Sprechen Sie die Integrationsbeauftragte vorher an und bitten um entsprechende Beratung unter Tel: 0172/ 4791095 oder frederic.kipp@mettmann.de.
Schule / Kindertagesstätten
Alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren haben das Recht und auch die Pflicht eine Schule zu besuchen. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Durch die Zuweisung und Anmeldung in Mettmann sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind umgehend an einer Schule anzumelden.
Sehr häufig sprechen die Kinder von Asylsuchenden gar nicht oder nur sehr schlecht Deutsch. Es gibt in allen Schulformen eine Erstförderung in der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen.
Auch ist beim Kreis Mettmann eine Seiteneinsteigerberatung eingerichtet, die Eltern von Kindern berät, die im Laufe des Schuljahres in Mettmann eintreffen und die möglicherweise Lücken in ihrer Schulvita haben. Recht häufig ist in Familien von Flüchtlingen der Schulbesuch des Kindes ab dem 6. Lebensjahr eben nicht der Normalfall. Kinder von Flüchtlingen werden automatisch zur Seiteneinsteigerberatung geschickt.
Den Familien wird der Besuch einer Kindertagesstätte für das betreffende Kind dringend empfohlen. Kein Kind lernt so schnell Deutsch wie mit anderen Kindern in einer entsprechenden Einrichtung.
Die bei der Stadt zuständigen Organisationseinheiten Jugend und Soziales arbeiten in enger Abstimmung, um möglichst viele Kinder in den Kindertagesstätten unterbringen zu können.