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Anforderung von Personenstandsurkunden

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern)?

Die Geburt war in Mettmann?
Dann erhalten Sie hier eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister.

Die Eheschließung war in Mettmann?
Dann erhalten Sie hier eine Personenstandsurkunde aus dem Eheregister.

Der Sterbefall hat sich in Mettmann ereignet?
Dann erhalten Sie hier eine Personenstandsurkunde aus dem Sterberegister.

Beim Standesamt Mettmann werden nur die Personenstandsregister des Standesamtes Mettmann sowie des ehemaligen Standesamtes Hubbelrath geführt. Wir weisen darauf hin, dass alle kreisangehörigen Städte im Kreis Mettmann ein eigenes Standesamt führen.

Wie erhalte ich eine Personenstandsurkunde?

  1. Sie sprechen während der Öffnungszeiten persönlich beim Standesamt Mettmann vor. Dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Geld für die Gebühren (s.u.) mit. Die Urkunde kann im Regelfall sofort mitgenommen werden.
  2. Sie fordern die Urkunde(n) schriftlich an. Sie können dem Standesamt entweder die ausgefüllte PDF-Datei (siehe Weitere Informationen) per E-Mail oder Fax zukommen lassen oder die Urkunde schriftlich auf dem Postweg anfordern. Vergessen Sie bitte nicht, die darin enthaltene Einzugsermächtigung auszufüllen sowie das Geburts-, Sterbe- oder Eheschließungsdatum einzutragen.

Falls Sie nicht persönlich erscheinen oder den Ausdruck aus dem Internet nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch, um eine andere Möglichkeit der Urkundenanforderung zu besprechen.

Wer ist berechtigt Urkunden zu bekommen?

  • Personen, die im Eintrag selbst genannt sind.
  • Eltern, Großeltern, Kinder dieser Person, Ehegatten, Lebenspartner (gegebenenfalls muss ein Nachweis der Verwandtschaft in gerader Linie erbracht werden).
  • Personen, die ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen können (im Zweifelsfall bitte unmittelbare Informationen beim Standesamt einholen).

Auch schriftlich Bevollmächtigte können Urkunden erhalten. Die Vollmacht muss im Original vorgelegt werden.

Gebühren

Jede erstausgestellte Urkunde kostet 14,00 Euro, zusätzliche Urkunden derselben Art jeweils 7,00 Euro. Urkunden sind auch mehrsprachig erhältlich.

Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Hierfür ist aber ein Nachweis erforderlich, den Sie bitte mitbringen bzw. beifügen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Petra Büchel – Telefon: 02104 / 980-148
Kerstin Sonnenschein – Telefon: 02104 / 980-148

E-Mail: standesamt@mettmann.de

montags: 8.30 bis 12 Uhr, nachmittags nur nach Terminvereinbarung
dienstags: 8.30 bis 12 Uhr, nachmittags nur nach Terminvereinbarung
mittwochs: nur nach Terminvereinbarung
donnerstags: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
freitags: nur nach Terminvereinbarung

Das Standesamt finden Sie auf der I. Etage im Rathaus-Altbau (Neanderstr. 85, 40822 Mettmann), Zimmer: 122 – 124.

Weitere Informationen

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