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Stadt sucht ehrenamtliche Behindertenbeauftragte / ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten

Symbolfoto: Peggy_Marco / Pixabay

„Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu verwirklichen“– das ist unter anderem Auftrag eines offiziell bestellten, ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Einen solchen sucht die Stadt Mettmann erneut.

Aufgaben der / des Behindertenbeauftragten:

„Mettmann, eine Stadt für alle“ – mit diesem Satz lassen sich das Ziel und die Aufgabenstellung der/des Behindertenbeauftragten kurz und knapp aber trefflich beschreiben.

Wie sehen die konkreten Aufgaben einer/eines Behindertenbeauftragten aus?

Menschen mit Behinderung sollen eine feste Anlaufstelle haben, bei der sie sich informieren können: Sei es über ihre Rechte oder aber als Wegweiser zu weiteren Anlaufstellen und Hilfsorganisationen.

Darüber hinaus ist es Aufgabe einer/eines Behindertenbeauftragten, Maßnahmen anzuregen, um Barrieren abzubauen – seien es räumliche oder aber Barrieren in den Köpfen, die zur Benachteiligung von Menschen mit Behinderung führen können. Und diese Barrieren finden sich leider noch in allen Bereichen: Bauen, Mobilität und Wohnen ebenso wie Ausbildung, Kultur und Kommunikation – um nur einige Beispiele zu nennen. Sie sind unterschiedlich ausgeprägt – mal mehr, mal weniger – aber gleichwohl immer noch sehr präsent.

Die / der Behindertenbeauftragte

  • vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung und vermittelt zwischen Behörde, Politik und Bevölkerung
  • fördert Aktivitäten, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in unserer Stadt verbessern
  • koordiniert und initiiert Maßnahmen, damit Barrierefreiheit und Behindertenfreundlichkeit zu einer Selbstverständlichkeit in Mettmann werden
  • erarbeitet ein (Rahmen-) Konzept für die zukünftige städtische Behindertenpolitik
  • unterstützt die ehrenamtlichen Mitglieder der Behindertenorganisationen und -Selbsthilfegruppen in der Stadt
  • ist Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung als Wegweiser und als Ombudsstelle
  • ist Ansprechpartner für Organisationen, Verbände und Selbsthilfegruppen, in denen sich Menschen mit Behinderung engagieren
  • unterstützt und informiert Mitglieder der Verwaltung und der politischen Gremien der Stadt Mettmann bei allen Planungen und Entscheidungen, die Menschen mit Behinderung betreffen.

Wenden Sie sich an uns!

  • Sie haben Anregungen für die städtische Behindertenpolitik?
  • Sie haben Interesse, sich aktiv an der Diskussion und Gestaltung behindertenpolitischer Themen zu beteiligen?

Man kann nicht immer eine für alle befriedigende Lösung realisieren. Aber häufig können einzelne und / oder zusätzliche Lösungswege aufgezeigt werden, an die vorher so ohne weiteres nicht gedacht wurde, damit Menschen mit Behinderung möglichst gleichberechtigt am Leben in unserer Stadt teilnehmen können.

Die / der Behindertenbeauftragte sollte mit dem Umgang digitaler Medien vertraut sein, weil heutzutage der allergrößte Teil der Informationen ausschließlich online verfügbar ist bzw. zusätzliche Druckstücke mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Eine sozialrechtliche Ausbildung im formellen Sinn ist nicht zwingende Voraussetzung, eine gewisse Neigung und Interesse zu den vielfältigen Zweigen des Behinderten-, Sozial- und Sozialversichertenrechtes ist von Vorteil.

Grundsätzlich steht die Stadtverwaltung mit ihren Möglichkeiten des Beschaffens von Fachliteratur, Rechtsdatenbanken, Realisierung von Druckaufträgen usw. zur Verfügung. Für Sprechstunden im Rathaus kann ein Besprechungszimmer reserviert werden, die originäre Recherchearbeit muss grundsätzlich zu Hause erfolgen. Für dort entstehende Verbrauchskosten werden pauschal 50 Euro pro Monat Aufwandsentschädigung gewährt. Auch werden nach Aufwand und Absprache Fortbildungen bezahlt. Zudem wird für erforderliche Fahrten im Stadtgebiet Mettmann eine Entschädigung in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer gewährt.

Die / der Behindertenbeauftragte wird grundsätzlich für die Wahlperiode des Rates der Stadt vom Ausschuss für Soziales, Familie Generationen und Vielfalt bestellt. Die folgende Amtszeit endet im September 2030. Eine Anschluss-Bestellung ist aber möglich.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Anja Karp, die Leiterin des Sozialamtes, Telefon 02104 / 980 450, E-Mail anja.karp@mettmann.de oder Oliver Pahl aus dem Sachgebiet Wohn- und Pflegeberatung bei der Stadtverwaltung, Telefon 02104 / 980 466, E-Mail oliver.pahl@mettmann.de zur Verfügung.