Zuständigkeiten
- Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe
Mitarbeiter/innen
Marc Schenck – Telefon: 02104 / 980-467
Jasmin Märtens – Telefon 02104 / 980-484
Fax: 02104 / 980-755
Erreichbarkeit
montags bis freitags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Weitere Informationen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören
- die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
- die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanter und teilstationären Hilfen
- die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
- die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
- die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
- die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen