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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zuständigkeiten

  • Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe

Mitarbeiter/innen

Marc Schenck – Telefon: 02104 / 980-467
Jasmin Märtens – Telefon 02104 / 980-484

Fax: 02104 / 980-755

Erreichbarkeit

montags bis freitags: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Weitere Informationen

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören

  • die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
  • die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanter und teilstationären Hilfen
  • die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
  • die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
  • die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
  • die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen

Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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