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Bescheinigungen

Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice ausgestellt werden:

  • einfache Meldebescheinigungen 9 Euro
  • erweiterte Meldebescheinigungen 9 Euro
  • Lebensbescheinigungen gebührenfrei

Bitte bringen Sie für die Ausstellung einer Bescheinigung ihr Ausweisdokument mit. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Falls Sie es nicht schaffen sollten persönlich vorbeizukommen, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen. Diese bringt neben der Vollmacht auch eine Kopie Ihres Ausweises mit.

Eine Meldebescheinigung kann man ab 16 Jahren selbstständig beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) eine Meldebescheinigung beantragen.

Wichtig: Eine Lebensbescheinigung kann nicht mit Vollmacht oder durch einen Vertreter beantragt werden. Die Person, die die Lebensbescheinigung benötigt muss zwingend, vorstellig werden.

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • derzeitige Anschriften (ohne Einzugsdatum)

zusätzlich kann die erweiterte Meldebescheinigung folgende Daten enthalten:

  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften (Anschriften in Mettmann sowie letzte Zuzugs- oder Wegzugsanschrift)
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit
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