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Foto: Kreisstadt Mettmann

Aktualisierung der FAQ zum Bürgerbegehren „Erhalt der Realschule“

Pressemeldung vom 5. Juli 2021
 

Die Mehrheit des Rates hat am 29. Juni 2021 das Bürgerbegehren zum Erhalt der Realschule für unzulässig erklärt, weil bei der Kostendarstellung wichtige Informationen auf den Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren nicht aufgeführt sind. Im Ratsinformationssystem ist das entsprechende Rechtsgutachten als Download zu finden.

Anders als von der Bürgerinitiative behauptet, hatte die Stadt mit einer Prüfung des Entwurfs der Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren nicht lange gewartet, sondern der Bürgerinitiative sofort mitgeteilt, dass sie Bedenken hat, weil darauf lediglich die Kosten für den Erhalt der Realschule beziffert wurden.

Die Initiative hatte der Stadt mit der Zusendung des Unterschriften-Entwurfs erklärt, bereits mit der Sammlung von Unterschriften begonnen zu haben. Weitere Information gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.mettmann.de/faq-realschule.

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