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Blotschenmarkt Mettmann
Der Blotschenmarkt, veranstaltet von der Werbegemeinschaft "Mettmann Impulse", musste im vergangenen Jahr wegen Corona abgesagt werden (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Land gewährt Vereinen Zuschüsse für Veranstaltungen

Pressemeldung vom 19. Juli 2021
 

Das Land NRW unterstützt Vereine, Verbände und Organisationen, die öffentliche Veranstaltungen organisieren und dadurch zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen. Das teilt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, in einem Schreiben mit, dass an alle Stadtoberhäupter in NRW verschickt wurde.

Der Landtag hat kurzfristig die Aufstellung eines Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen, um, als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine, diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Corona-Schutzvorschriften finanziell zu unterstützen. Mit zunehmendem Impffortschritt, so die Ministerin, würden öffentliche Veranstaltungen wieder möglich werden.

Insgesamt 54 Millionen Euro sollen zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereitstehen. Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, beantragen. Maßstab für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der zuständigen Bezirksregierung.

Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Gemeinde, dass die Veranstaltung geplant ist. Vereine, Verbände und Organisationen, die für ihre Veranstaltung Mittel aus dem Landesprogramm „Neustart miteinander“ in Anspruch nehmen möchten, können sich an das Rechts- und Ordnungsamt wenden: ordnung@mettmann.de.

Das Landesprogramm „Neustart miteinander“ soll voraussichtlich ab dem 19. Juli 2021 startklar sein.

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