Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung schnelle Soforthilfen für Betroffene der Unwetterkatastrophe in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen. Die Soforthilfe kann von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe und Landwirten beantragt werden.
Hilfe für Bürgerinnen und Bürger
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene gewerbliche Betriebe und freie Berufe (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
- Ausfüllhilfen
Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
- Ausfüllhilfen
Auch Kommunen können ab sofort finanzielle Unterstützung beim Land NRW beantragen. Das Geld soll vor allem dem schnellen Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur dienen. In den vergangenen Tagen hat der Kreis Mettmann bereits eine Million Euro als Sofortmaßnahme erhalten. Da der Kreis selbst mit seiner eigenen Infrastruktur nicht maßgeblich betroffen ist, wird er die gesamte Summe abhängig vom Ausmaß der Betroffenheit an die Städte verteilen.
Hilfe für Kommunen
Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Antragsverfahren findet man auf der Homepage des Landes unter www.land.nrw/soforthilfe. Zuständig für die Bewilligung ist die Kommune, in der sich der Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz befindet.
Anträge sind mit dem Stichwort „Soforthilfe Unwetterkatastrophe“ zu richten an:
Stadtverwaltung Mettmann
Neanderstr. 85, 40822 Mettmann
oder per E-Mail an: info@mettmann.de
Bürgertelefon Fluthilfe
Darüber hinaus hat die Landesregierung das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Die Nummer richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen. Das „Bürgertelefon Fluthilfe“ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.