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Stadtorchester Mettmann
Das Mettmanner Stadtorchester. (Foto: Stadtorchester Mettmann)

Stadtorchester konzertiert mit einer Matinee im HHG

Pressemeldung vom 8. November 2021
 

Nachdem das große Frühjahrskonzert des Mettmanner Stadtorchesters aus bekannten Gründen abgesagt werden musste, ist nun endlich wieder ein Konzert mit Zuhörern geplant. Am Sonntag, 28. November, konzertiert das Stadtorchester um 11 Uhr in der Aula des Heinrich-Heine-Gymnasiums (HHG) in Metzkausen.

Bereits im Frühsommer konnte mit der Probenarbeit unter freiem Himmel begonnen werden. Mit großem Engagement schaffte man es, in kurzer Zeit ein neues abwechslungsreiches Programm für Open-Air Veranstaltungen vorzubereiten. Im September konnte das Orchester an zwei Samstagen viele Zuhörerinnen und Zuhörer in der Mettmanner Innenstadt begeistern.

„Einerseits lieben auch wir diese Platzkonzerte unter freiem Himmel.  Andererseits lassen sich viele große musikalischen Ziele und Ideen nur in einem Konzert in der Halle umsetzen“, sagt Dirigent Michael Gilcher. Umso mehr freuen sich die knapp 50 Musikerinnen und Musiker des Stadtorchesters auf ihr erstes Indoor-Konzert nach langer Zwangspause.

Mit symphonischer Blasmusik und vielen solistischen Einlagen möchte sich das Orchester in der Mettmanner Kulturszene zurückmelden. Das Konzert wird in vielerlei Hinsicht ein Neuanfang sein. Aufgrund der Schließung der Neandertalhalle leistet das Orchester gerade wahre Pionierarbeit, um einen neuen Kulturstandort in Mettmann zu etablieren.

Als erstes größeres Ensemble möchte das Stadtorchester die Aula des Heinrich-Heine-Gymnasiums einweihen. Zum Ende des Konzertes wollen die Musikerinnen und Musikerzusammen mit den Konzertbesuchern die Advents- und Weihnachtszeit einläuten.

Bürgermeisterin Sandra Pietschmann ist Schirmherrin der musikalischen Matinee.

Ab heute (8. November) gibt es Eintrittskarten zum Preis von 12 Euro bei allen Mitgliedern des Stadtorchesters sowie in der Vorverkaufsstelle Hörgeräte Tilenius, Mittelstraße 1.

Für die  Matinee gilt die 2G-Regel: die Besucher müssen genesen oder geimpft sein.

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