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Symbolfoto: Pixapopz / pixabay

Forderung der Stadtschulpflegschaft wird geprüft

Pressemeldung vom 20. Januar 2022
 

Im Bürgerausschuss am 18. Januar hatte die Stadtschulpflegschaft einen Antrag gestellt, dass ihr im Ausschuss für Schule und Bildung, in dem sie als beratendes Mitglied vertreten ist, ein Anfrage- und / oder Antragsrecht eingeräumt wird. Ein vergleichbarer Sachverhalt in jüngster Zeit wurde von der Verwaltung kritisch gesehen.

Eine Entscheidung hierüber wurde deshalb vor dem Hintergrund vertagt, dass die Verwaltung zunächst einmal eine weitere Stellungnahme dazu einholt.

Die Stadt wurde vom Bürgerausschuss beauftragt, vom Städte- und Gemeindebund rechtlich klären zu lassen, ob ein Anfrage- und / oder Antragsrecht kommunalverfassungsrechtlich einwandfrei gewährt werden kann und ob dies in anderen Kommunen praktiziert wird.

Sollte das der Fall sein, müsste dies auch für andere beratende Mitglieder in anderen Fachausschüssen gelten. Die Verwaltung soll dazu in einem der nächsten Ausschüsse für Verwaltung und Digitalisierung berichten.

 

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