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Symbolfoto: Alexandra_Koch / pixabay

Rathausbesuch nur noch mit FFP2-Maske

Pressemeldung vom 28. Januar 2022
 

Für Besucherinnen und Besucher des Rathauses gilt die 3G-Regel. Das heißt, sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Einen entsprechenden Nachweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis müssen Besucherinnen und Besucher bei der Eingangskontrolle vorzeigen.

Wegen der zurzeit explosionsartig steigenden Infektionszahlen werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, das Rathaus ab dem 2. Februar nur noch mit einer FFP2-Maske zu betreten. Dies dient zum einen dem Schutz aller Besucherinnen und Besucher, aber auch der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch in den Außenstellen der Stadtverwaltung werden Besucherinnen und Besucher gebeten, eine FFP2-Maske zu tragen.

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