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Anwohnerparkausweis
Foto: Kreisstadt Mettmann

Entscheidung über Gebührenerhöhung fürs Anwohnerparken vertagt

Pressemeldung vom 12. Mai 2022
 

Nachdem nicht mehr der Bund, sondern die Kommunen selbst die Gebühren für Anwohnerparkausweise festlegen können, werden die Ausweise aller Voraussicht nach teurer. Die Politik hat die Stadt beauftragt, für das Anwohnerparken eine Satzung zu entwerfen.

Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität wurde am Dienstagabend der Vorschlag der Verwaltung, künftig zwei Bewohnerparkausweiszonen einzurichten, mehrheitlich unterstützt. Dabei handelt es sich zum einen um die Bereiche der Innenstadt, für die bereits eine Parkscheinpflicht besteht und zum anderen um Randlagen der Innenstadt, die nicht bewirtschaftet werden.

Konsens herrschte im Ausschuss darüber, dass die Jahresgebühr für einen Anwohnerparkausweis mit derzeit 30,70 (ehemaliger Höchstsatz nach der Gebührenordnung zur Straßenverkehrsordnung) viel zu niedrig sei. Auf eine Höhe der Gebühren konnten sich die Fraktionen allerdings noch nicht einigen. Darüber will die Politik entscheiden, wenn der Satzungsentwurf vorliegt.

Die Verwaltung hatte für den Innenstadtbereich 100 Euro für den Anwohnerparkausweis und 50 Euro für die Randgebiete vorgeschlagen. Das war einigen Fraktionen zu moderat, sie schlugen 200 und 150 Euro vor, sprachen sich aber auch dafür aus, einkommensschwachen Haushalten eine Ermäßigung zu gewähren.   

Im vergangenen Jahr hat die Stadt 778 Anwohnerparkausweise ausgestellt; die Einnahmen lagen bei 23.884 Euro. Das entspricht einer Parkgebühr von acht Cent pro Tag.

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