Ab dem 13. Juni brauchen Besucherinnen und Besucher in den städtischen Verwaltungsgebäuden keine Maske mehr tragen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Für die Warte- und Publikumsbereiche, die durchgängig von vielen Bürgerinnen und Bürgern besucht werden – insbesondere Sozialamt und Bürgerservice – gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Diese Bereiche werden durch eine Beschilderung besonders gekennzeichnet.