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Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Weitere Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes umgesetzt

Pressemeldung vom 7. September 2022
 

Weitere einzelne Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept sind jetzt umgesetzt worden. Im Einmündungsbereich von der Ring- in die Gartenstraße ist ein Schutzstreifen auf dem ersten Teilstück auf Höhe einer Verkehrsinsel markiert worden. Der Schutzstreifen soll Radfahrern mehr Sicherheit im Bereich der Kurve und auf dem ersten Teilstück der Gartenstraße bieten. Oftmals schneiden Autofahrer den Kurvenbereich sehr eng und bedrängen dabei Radler, die dort ebenfalls abbiegen wollen. Der Schutzstreifen soll nun den Sicherheitsraum erhöhen und gleichzeitig den Kurvenradius für Autos vergrößern.

Die Straße Große Furth. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Darüber hinaus wurde die Straße Große Furth in eine Fahrradstraße umgewandelt. Nachdem die Beschilderung angebracht wurde, sind inzwischen in den Einmündungsbereichen noch die fehlenden Piktogramme auf die Fahrbahn aufgetragen worden. Durch die Einrichtung einer Fahrradstraße gilt jetzt auf der Straße nicht mehr Tempo 50, sondern Tempo 30. Gleichzeitig dürfen Radfahrer ab sofort nebeneinander die Straße befahren. Radfahrer dürfen auf der Fahrradstraße weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit noch weiter verringern.

Diese Piktogramme wurde auf die Fahrbahndecke der Straße Große Furth aufgetragen. (Foto: Kreisstadt Mettmann)