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Umsetzungshilfe für Unternehmen zum Lieferkettengesetz

Pressemeldung vom 20. September 2022
 

Mit dem im Sommer 2021 verabschiedeten Lieferkettengesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt. Ab 1. Januar 2023 wird das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle seinem gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachkommen.

Zur Vorbereitung hat das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAfA) eine Handreichung für Unternehmen zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetze erstellt.

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