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Eine junge und eine alte Frau
Symbolfoto: TaniaVdB / pixabay

Die Pflegeberatung informiert: Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe weiterhin verfügbar

Pressemeldung vom 22. September 2022
 

Die Fachstelle für Wohnberatung & Pflegeberatung der Stadt Mettmann berät jährlich mindestens einhundert Personen zum Antrag auf Pflegeleistungen bzw. zum Widerspruch bei Ablehnung. In aller Regel wird intensiv auf die Prüfung des Bedarfs vorbereitet, um ein objektives Bild vom Pflegealltag zu erhalten, oder die Probleme werden erläutert, die den Hilfebedarf erklären.

Liegt nun ein von der Pflegekasse positiver Bescheid vor, man hat also einen Pflegegrad 1 bis 5, so gibt es aktuell eine gute Nachricht zum „Entlastungsbetrag“. So beschloss das Land NRW am 13. September, die im März 2020 eingeführten Ausnahmenregelungen im Bereich Anerkennung und Förderung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Dies beinhaltet insbesondere die weiterhin relativ unbürokratische Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe über die monatlich als Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bereitgestellten 125 Euro. Die Fachstelle für Wohnberatung & Pflegeberatung im Rathaus berät hierzu neutral und kostenlos. Die Telefon-Nr. lautet 02104/ 980-466 oder -486.

 

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