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Finanzen
Symbolfoto: Bru-nO / Pixabay

Gebührenbescheide für 2023 werden mit Vorbehalt erstellt

Pressemeldung vom 6. Oktober 2022
 

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW zur neuen und geänderten Rechtsprechung zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung bei kommunalen Gebührensatzungen hatte in Mettmann wie in vielen Städten und Gemeinden im Mai für Aufregung gesorgt. Die Rechtmäßigkeit der aktuellen Bescheide vor allem bei der Abwassergebühr wurde angezweifelt und als zu hoch kritisiert.

Nach dem OVG-Urteil hatte der Städte- und Gemeindebund NRW jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Abwassergebühren im Einklang mit der bislang ständigen Rechtsprechung des OVG NRW seit 1994 stand. Dazu hatte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann erklärt: „Wie viele Kommunen hat auch Mettmann diese rechtmäßigen Vorgaben entsprechend umgesetzt. Kämmerin Veronika Traumann hatte zudem darauf hingewiesen, dass „Kommunen grundsätzlich angehalten sind, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dies gilt insbesondere für finanzschwache Kommunen“.

Nachdem die Stadt Oer-Erkenschwick zu den Entwässerungsgebühren gegen das OVG-Urteil Beschwerde eingelegt hat, ist das Urteil nach wie vor nichts rechtskräftig. Aufgrund der vorhandenen Rechtsunsicherheiten hat die Stadt eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, um abzuklären, wie die Stadt bei den Gebührenrechnungen für 2023 vorgehen soll.

Die Landesregierung plant die Erhebung rechtssicherer Abwassergebühren durch passgenaue Änderungen im Landesrecht noch in diesem Jahr. Inzwischen liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Jedoch steht noch nicht fest, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll.

Für die Kommunen habe es deshalb wenig Sinn, ohne Kenntnis der genauen Änderungen jetzt auf der Basis des OVG-Urteils Kalkulationen für die Benutzungsgebühren 2023 zu entwickeln, heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei.

Deshalb hat die Fachkanzlei der Stadt empfohlen, die Kalkulation zunächst auf der bisherigen Basis zu erstellen.

Hinweis für die Bürgerinnen und Bürger:

Die Stadt wird die Bescheide für 2023 mit Vorbehalt erstellen, sodass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Gebührenbescheide entsprechend im Jahresverlauf angepasst werden.

Widersprüche gegen die Gebührenbescheide sind deshalb nicht erforderlich.