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Der Blotschenmarkt ist einer der ältesten und schönsten Weihnachtsmärkte weit und breit. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Stadt beantwortet Fragenkatalog zum Blotschenmarkt

Pressemeldung vom 13. Dezember 2022
 

„Beste Stimmung, bestes Wetter, zufriedene Budenbetreiber, eine neue, nachhaltige Beleuchtung und ein Bühnenprogramm, das jedem etwas bieten konnte.“ So lautete das Fazit der Online-Zeitung Taeglich.ME nach 17 Tagen Blotschenmarkt.

Am Abschlusstag des 50. Blotschenmarktes am vergangenen Sonntag gratulierte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann „ME Impulse“ und dem Blotschenmarkt-Team zu diesem „absoluten Highlight.“ Mettmann sei stolz auf seinen wunderschönen Weihnachtsmarkt in der historischen Kulisse der Oberstadt.

Damit der Blotschenmarkt durchgeführt werden kann, braucht „ME Impulse“ als Veranstalter die Unterstützung der Stadt. Die möchte die Stadt auch weiterhin leisten, damit auch künftig einer der ältesten und schönsten Weihnachtsmärkte in ganz NRW fortbestehen kann.

Für die heutige Ratssitzung hat die Fraktion M.U.T. einen Fragenkatalog zur städtischen Unterstützung des Blotschenmarktes formuliert, der wie folgt beantwortet wird:

 

Wie viel kostete der Auf-/Abbau der Buden durch die Fremdfirma sowie ein(e) mögliche(r) Kauf/Anmietung der Bühne?

Der Aufbau der Buden für den Blotschenmarkt dieses Jahr kostete 16.749,25 Euro. Der Abbau der Buden ist noch nicht erfolgt und kann daher noch nicht beziffert werden; die Abrechnung erfolgt nach Aufwand. Die Bühne wurde für 17 Tage gemietet und kostete 6.307 Euro.

Welche Vergabeart wurde angewandt und wie viele Angebote hat man erhalten bzw. eingeholt?

Im September meldete der Baubetriebshof, dass er personell nicht in der Lage sei, den Aufbau der Buden des Blotschenmarktes (wie in allen Jahren zuvor) durchzuführen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme und der Handlungsnotwendigkeit wurde die Leistung freihändig vergeben. Drei Anbieter wurden um ein Angebot gebeten, zwei Angebote wurden abgegeben. Der Auftrag wurde an den kostengünstigeren vergeben.

Wurde das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen einer Vergabe vor Auftragsvergabe / Zuschlagserteilung beteiligt? Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Das Erfordernis, dass Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorher in die Auftragsvergabe einzubeziehen, wurde und wird nicht gesehen. Das RPA sieht – nach aktueller Auskunft – eine Prüfpflicht erst bei einer Vergabe über einer Wertgrenze von 50.000 EUR netto als gegeben an.

Wieso musste der Baubetriebshof trotz externer Beauftragung weitere Tätigkeiten im Rahmen des Budenaufbaus durchführen?

Es gibt eine sog. „Detailliste“ der zur Instandsetzung des Blotschenmarktes erforderlichen Arbeiten. Hier stellt der Auf- und Abbau der Buden nur einen kleinen Teil dar. Die anderen Aufgaben wurden zu einem großen Teil vom Baubetriebshof – wie vereinbart – wahrgenommen. Hinzu kamen aufgrund des Umstandes, dass der Anbieter im Aufbau unserer speziellen Buden (drei unterschiedliche Modelle, verschiedene Lagerorte) unerfahren war, noch erforderliche Nacharbeiten, die über das vorsehbare Maß hinausgingen. Eine entsprechende Rechnungskürzung (ca. 6.000 EUR) mit dem Aufbauer wurde vereinbart.

Welche weiteren Leistungen in Form von finanziellen Unterstützungen und/oder Bereitstellung personeller Ressourcen (Angabe in Personaleinsatzstunden) hat die Stadt Mettmann im Rahmen der Durchführung des Blotschenmarktes 2022 erbracht?

Eine solche Aufstellung setzt eine Kosten-Leistungsrechnung für den Baubetriebshof voraus. Diese ist in Arbeit. Der Fortschritt wird jedoch immer wieder durch Personalknappheit und nicht aufschiebbare Aufgabenübernahme behindert.

Bereits im Rahmen der Ratssitzung zur Haushaltskonsolidierung wurde festgehalten, dass die Verwaltung voraussichtlich 2023 eine Übersicht über die einzelnen Veranstaltungen vorlegt, um Kostentransparenz zu allen durch den Baubetriebshof unterstützten Maßnahmen zu erhalten.

Hat man vom Veranstalter des Blotschenmarktes auch eine solche Finanzübersicht eingeholt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Der Blotschenmarkt wird zum weitaus größten Teil von ehrenamtlich Tätigen organisiert. Eine Finanzübersicht liegt der Verwaltung vor, aus der sich ergibt, dass auch in diesem Jahr nur durch Spenden von Mettmanner Firmen der Ausgleich herstellbar ist. Eine Finanzierung des Auf- und Abbaus durch den Veranstalter war nicht durchführbar. Die einzige Alternative wäre die Nichtdurchführung des Blotschenmarktes gewesen. 

Konnten die im Rahmen des Blotschenmarktes 2022 angefallenen Aufwendungen durch diese Haushaltsposition oder innerhalb des Haushaltsprodukts gedeckt werden?

Ja

Falls nein, woher kommt die Deckung und wieso wurde den politischen Gremien keine Beschlussvorlage für eine „überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung“ vorgelegt?

siehe oben

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