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HHG: Fünfzügigkeit wurde genehmigt

Pressemeldung vom 15. November 2019
 

Das Heinrich-Heine-Gymnasium konnte auch in diesem Jahr aufgrund der vielen Schüleranmeldungen einen fünfzügigen Betrieb einrichten. Laut Schulgesetz NRW darf ein fünfzügiger Betrieb nur mit Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen.

Aufgrund nicht deckungsgleicher Informationslagen ist in der Vorlage zum Schulausschuss für den 21. November dargelegt worden, das Heinrich-Heine-Gymnasium habe diese Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf nicht eingeholt. „Das ist nicht zutreffend“, sagt Marko Sucic, der als Sozialdezernent auch für den Schulbereich zuständig ist.

Das Heinrich-Heine-Gymnasium habe rechtzeitig, so Dezernent Sucic weiter, wie auch in den vergangenen Jahren, die notwendigen Schritte zur erforderlichen Zustimmung für den fünfzügigen Schulbetrieb zeitnah eingeholt.

Sucic bedauert, dass es deshalb zu Irritationen gekommen ist. Er teilt darüber hinaus mit, dass eine Zügigkeitsbeschränkung nicht aufgrund mangelnder räumlicher Ressourcen erfolge, sondern ausschließlich auf schulrechtlich begründeten Rahmenbedingungen.

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