Der Kreis Mettmann teilt mit, dass wesentliche Teile der Coronavirus-Testverordnung zum 28. Februar außer Kraft treten und nicht verlängert werden. Dies hat zur Folge, dass alle Schnellteststellen und Testzentren ihre Zulassung verlieren. Davon betroffen sind auch die Probeentnahmestellen der Kreisverwaltung Mettmann.
Mit der Schließung der Teststellen entfällt auch für Einrichtungen beispielsweise der Altenpflege und Pflegedienste die Möglichkeit, sich über die Probeentnahmestellemn mit Testkits zu versorgen und diese über den Kreis Mettmann untersuchen zu lassen. Eine Entscheidung, ob im Einzelfall eine PCR-Testung erforderlich ist, obliegt ab dem 1. März grundsätzlich den niedergelassenen Ärzten.