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HHG Tartanbahn
Foto: Nathalie Villière

Vereine können Zuschüsse für ihre Sportstätten beantragen

Pressemeldung vom 26. November 2019
 

Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in den kommenden Jahren im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätten 2022″ bis zu 300 Millionen Euro in die Sportinfrastruktur vor Ort, teilt Sandra Pietschmann, die Vorsitzende des Mettmanner Stadtsportverbandes, mit.

Gefördert werden demnach Investitionsmaßnahmen für den Breitensport ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung, zum Umbau und Ersatzneubau von vereinseigenen Sportstätten und -anlagen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen  im Sport.

Alle Vereine, die Eigentümer von Sportstätten sind, können Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen. Auch langfristig pachtende oder mietende Vereine können Anträge stellen, wenn sie als wirtschaftliche Träger zuständig für „Dach und Fach“ sind.

Mettmanner Vereine können ihre Projektskizzen über den Stadtsportverband Mettmann einreichen, der diese dann an die Staatskanzlei weiterleitet. Alle Mettmanner Vereine wurden dazu bereits angeschrieben und informiert. Der Stadtsportverband bittet alle Mettmanner Vereine um Anzeige ihres Projektes und Kontaktaufnahme bis spätestens 5. Dezember 2019.

Weitere allgemeine Information zum Förderprogramm gibt es unter:

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/sportraeume-umwelt/foerderprogramm-moderne-sportstaette-2022/. Bei Fragen ist der Stadtsportverband erreichbar unter pietschmann@me-sport.de und 
w-grimberg@t-online.de.

 

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