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Überholverbaot von Radfahrern auf der Nordstraßer
Zwischen Berliner -und Lutterbecker Straße dürfen Radfahrende bergab auf der Nordstraße nicht mehr von Autos überholt werden. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Überholverbot von Radfahrenden gilt für Teilbereich der Nordstraße

Pressemeldung vom 28. August 2023
 

Auf der Nordstraße zwischen der Berliner- und der Lutterbecker Straße gilt jetzt bergab ein Überholverbot von Radfahrenden. Fahrzeugen ist es nicht mehr gestattet, Radfahrinnen und Radfahrer bergab zu überholen. Stattdessen geben die Radler jetzt das Tempo vor. Da aber auf der Nordstraße in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowieso auf 30 km/h beschränkt ist, besteht grundsätzlich durch diese Maßnahme keine Beeinträchtigung, da man mit dem Rad bergab ähnliche Geschwindigkeiten erreichen kann. Die Maßnahme erhöht die Verkehrssicherheit der Radfahrenden, da durch das Verbot gefährliche Überholvorgänge vermieden werden.