Facebook
Heinrich-Heine-Gymnasium Mettmann
Das Heinrich-Heine-Gymnasium. (Archivfoto: Kreisstadt Mettmann)

Verwaltungsgericht lehnt Mehrklassenbildung am HHG ab

Pressemeldung vom 4. Juni 2024
 

Die Stadt Mettmann darf im Herbst keine zusätzliche Klasse der Jahrgangsstufe 5 am Heinrich-Heine-Gymnasium bilden.

Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage (4. Juni) entschieden und den auf die Verpflichtung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Erteilung der hierzu erforderlichen Genehmigung gerichteten Eilantrag der Stadt Mettmann abgelehnt. Der Beschluss liegt der Stadt noch nicht vor.

Aus der Presseerklärung des Gerichts sind aber schon erste Leitlinien der Begründung zu entnehmen: Die Bezirksregierung habe ihre Entscheidung auf falsche Argumente gestützt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hätte für die Bildung einer Mehrklasse die erforderliche Anzahl an Schülern, 144, erreicht werden müssen. Diese wurde jedoch knapp verfehlt. Eine inhaltliche Stellungnahme der Stadt zu den tragenden Gründen kann noch nicht erfolgen, da die vollständige Begründung noch nicht vorliegt.

Hier die vollständige Presseerklärung des Verwaltungsgerichts.