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Antworten zur Anfrage der Presse – Wiederwahl Kämmerin

Pressemeldung vom 4. Oktober 2024
 

Fragen der Presse im Zusammenhang mit der Wiederwahl der Kämmerin Veronika Traumann wurden wie folgt beantwortet:

Frage:

  • „Die für die Haushaltsberatungen erstellten Haushaltsentwürfe wurden/werden regelmäßig verspätet in die Beratungen eingebracht. Zu einem Zeitpunkt, da andere Gemeinden wegen eines genehmigten Haushaltes voll handlungsfähig sind, finden in Mettmann bis weit in den Frühsommer die Haushaltsberatungen statt.“ Als Beispiel wird der aktuelle Haushalt genannt und die Einschränkungen dadurch für die Handlungsfähigkeit der Stadt.
    Außerdem geht es auch darum: Haushaltsentwürfe seien an einigen Stellen „unzureichend erläutert und nicht nachvollziehbar. In der Vergangenheit stellte sich heraus, dass alte Erläuterungen per Copy & Paste in den neuen Entwurf eingefügt und nicht überall überarbeitet worden“.

Antwort:

Seit Schaffung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) im Jahre 2009 bewegt sich die Stadt Mettmann fast dauerhaft im Verlustbereich. Das führte u.a. dazu, dass von ursprünglich 165 Mio EUR Eigenkapital im Jahr 2022 (letzter Jahresabschluss) nur noch 107 Mio. EUR geblieben sind. Um in der Planung der jeweiligen zu beschließenden Haushalte möglichst wenig Unsicherheiten zu belassen, ist in den vergangenen Jahren der Haushalt der Stadt Mettmann fast immer im Dezember in den Rat eingebracht worden. Dadurch konnten beispielsweise bei der Kreisumlage deutlich präzisere Werte in den Haushalt eingestellt werden. Politisches Ziel war dabei, die Grenze zur Haushaltssicherung nicht überschreiten zu müssen.

In diesem genannten Zeitraum musste die regelmäßig unterbesetzte Kämmerei nicht nur die neuen Haushaltspläne erstellen, sondern auch den Rückstand bei den Jahresabschlüssen beseitigen. Dabei waren auch gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen, um mit den Jahresabschlüssen den Haushaltsplänen folgen zu können.

Die personelle nachweisbare Unterdeckung im Kämmereibereich (u.a. ist die Stelle des Kämmereileiters seit über einem Jahr unbesetzt) führte dann auch dazu, dass es zu durchaus bemerkbaren Einbußen in der Qualität einer modernen Haushaltsdarstellung gekommen ist und auf herkömmliche Darstellungsmethoden zurückgegriffen werden musste.

Frage:

  • b) Jahresabschlüsse seien nicht im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen erstellt worden. „Als Informationsbasis für die Haushaltsberatungen lagen bis zu zwei Jahre überfällige Jahresabschlüsse vor. Die Haushaltsberatungen finden dementsprechend ohne verlässliche Daten zur Ausgangssituation statt. Die regelmäßigen Forderungen der Politik nach einer Verbesserung der Informationsbasis waren fruchtlos.“

Antwort:

In den letzten Jahren seit 2009 gab es einen steten zeitlichen Nachlauf zwischen Haushaltsplan und Stellung des Jahresabschlusses. So verzögerte beispielsweise die erforderliche Neubewertung der städtischen Straßen nach Erstellung der Eröffnungsbilanz die Erstellung der Jahresabschlüsse.

Die Problematik des zeitlichen Nachlaufs gab es nicht nur in Mettmann, sondern war übergreifend in ganz NRW gegeben. Daher hatte der Landesgesetzgeber auch für den Zeitraum bis 2021 noch die Möglichkeit eröffnet, von der Vorlage der Jahresabschlüsse absehen zu können.

Für den Haushalt 2024 konnte nun die Stadt Mettmann erstmals auch den geprüften Jahresabschluss des Vorvorjahres gleichzeitig mit der Haushaltsdebatte im Juni 2024 vorlegen. Trotz aller personeller Engpässe ist es der Kämmerei also gelungen, hier jahrelangen zeitlichen Verzug zu beseitigen.

Es versteht sich von selbst, dass der Jahresabschluss des Vorvorjahres immer von Interesse für den Rat ist. Entsprechende Nachfragen aus der Politik zum jeweils aktuellen Stand der wichtigen Rahmendaten aus dem Vorvorjahr konnten stets ausführlich beantwortet werden.

Frage:

  • c) „Die vorgelegten Planansätze der Haushalte werden regelmäßig in wesentlichen Einzelpositionen und im Gesamthaushalt unter- oder überschritten. Es kommt zu erheblichen Verwerfungen auch dort, wo eine realistische Planung bei fachkundiger Anwendung der Planungsinstrumente keine Probleme bereitet. Beispiel hierfür sind die jährlichen Personalaufwendungen. Die lange durchgehaltene Argumentation, die Personalkosten müssten auf Basis der genehmigten Stellen geplant werden, wurde mittlerweile fallen gelassen. Nunmehr wird bei den Abweichungen mit verschiedenen „unvorhersehbaren Ereignissen“ argumentiert, obwohl diese eben doch regelmäßig wiederkehren und insofern berücksichtigt werden könnten. Wegen mangelhafter Planung wurden regelmäßig die Personalkosten im November eines Jahres um 2 Mio. Euro nach unten korrigiert, dieses Jahr wurden bereits im September Korrekturen von 1,3 Mio. Euro angezeigt.“

Antwort:

Tatsächlich konnten in der Vergangenheit oftmals bessere Jahresergebnisse erzielt werden als im Plan ausgewiesen. Trotzdem kam es in den Jahren seit 2009 bis 2022 zu aufgelaufenen Jahresfehlbeträgen in Höhe von insgesamt ca. 60 Mio. EUR, also einem durchschnittlichen Jahresfehlbetrag von 4,3 Mio. EUR jedes Jahr.

Dazu muss sich auch der Sinn eines Haushaltsplans vergegenwärtigt werden: Grundsätzlich soll ein Haushaltsplan die Risiken und Chancen des jeweiligen Haushaltsjahres vernünftig und in kaufmännischer Sorgfalt eines Kaufmanns abbilden. Das bedeutet schon systemimmanent, dass Risiken regelmäßig schwerer ins Gewicht fallen als etwaige Chancen (z.B. durch mögliche Gesetzesänderungen).

Bei den Personalaufwendungen resultiert der häufig vorkommende Minderaufwand insbesondere darin, dass gesetzlich dringend notwendige Stellen nicht besetzt werden konnten. Diese Stellen im Haushalt nicht zu berücksichtigen, würde es unmöglich machen, rechtlich verpflichtende Stellen zu besetzen. Genau zu diesem Thema gab es erst im Frühjahr dieses Jahres eine umfassende Informationsveranstaltung für die Ratsmitglieder. Die Dozentin, eine Spezialistin für die Erstellung und Bewirtschaftung eines Stellenplans, attestierte der Stadt bei einem Vorher-/Nachhervergleich der früheren Jahre eine sehr realistische Planung.

Per Saldo wird in der Tat eine Verbesserung gegenüber Plan von einzelnen Haushaltsbudgets für das Haushaltsjahr 2024 von rund 2,8 Mio. EUR erwartet. Zum Jahresende wird dieser Verbesserung aber der bereits in der Berechnung des Jahresergebnisses ausgewiesene globale Minderaufwand (3,1 Mio. EUR) entgegenzuhalten sein. Dies führt de facto zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu einer Verschlechterung des Haushalts von ca. 0,3 Mio. EUR.

Frage:

  • Letzter Punkt: Vorschlag zur Ausgliederung des Abwassersystems könnte in Mettmann zu Kapitalzuflüssen von mehr als 100 Mio. Euro führen. Kritisiert wird, dass dazu bisher keine weiteren Aktivitäten erkennbar seien.

Antwort:

Die Übertragung der Nutzungsrechte und des Betriebs der Kanäle an den Bergisch Rheinischen Wasserverband könnte tatsächlich zu einem deutlichen Liquiditätszufluss führen, der sich dann in geringeren Zinsbelastungen für den Haushalt auswirken würde.

Nach Erstgesprächen ist diese Maßnahme in die vorgestellten HSK-Maßnahmen eingeflossen. Der Rat der Stadt Mettmann hat beschlossen diese Maßnahme einer umfassenden Prüfung beschlossen. Wie in den Ausführungen zur vorgestellten HSK-Maßnahme vorgestellt, werden für das weitere Vorgehen entsprechende Mittel in die Haushaltspläne 2025 und 2026 eingestellt.

Zur Erfassung und Bewertung aller relevanten Parameter werden diese zwei Haushaltsjahre auch benötigt, wie Erfahrungen aus einer ähnlich positionierten Kommune belegen.

Der in der Frage genannte mögliche Liquiditätszufluss in Höhe von ca. 100 Mio. € ist zuerst durch Gutachten konkret zu ermitteln. Aktuell wird der Wert der Kanäle mit rd. 65 Mio. € in der Bilanz ausgewiesen.

Voraussetzung für die Übertragung der Nutzungsrechte und des Betriebes der Kanäle ist die Bereitschaft zur Übernahme durch den Wasserverband. Erste Gespräche zu diesem Thema sind bereits gestartet.

Die Auswirkungen und Wechselwirkungen dieser Konstruktion sind Gegenstand einer umfassenden Prüfung sowohl in haushalterischer als auch politischer Hinsicht. Eine strategische Entscheidung, die wohlüberlegt sein muss.

Neben den möglichen Liquiditätszuflüssen für die Stadt Mettmann mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt ergeben sich in der Folge mögliche Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt in den Entwässerungsgebühren.

So würden zum Beispiel Zinsbelastungen für die abgeflossene Liquidität beim Wasserverband würden in der Zukunft dort verankert und sich in der Gebührenrechnung der Bürger wiederfinden. Die zukünftigen Kalkulationen der Entwässerungsgebühren wären dann weitgehend fremdbestimmt und damit der politischen Kontrolle entzogen.

Der Prüfauftrag des Rates wird durch die Verwaltung mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet.

Betrachtung der Gesamtsituation der Stadt:

Der Stadt Mettmann obliegt eine verpflichtende Daseinsvorsorge, die durch Gesetzesänderungen und Aufwandsentwicklungen insbesondere im sozialen Bereich zu steigenden Belastungen führt. Dafür ist die Stadt nicht ausreichend finanziell ausgestattet. Insbesondere aufgrund der finanziell angespannten Situation wurden in der Vergangenheit zu wenig Instandhaltungen zum Erhalt der Infrastruktur getätigt.

Die daraus entstandene Situation macht nun zwingende Handlungen erforderlich, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Die bisherigen gesetzlichen „Hilfen“ des Landes zur Haushaltskonsolidierung stellen ausschließlich Möglichkeiten zur Verschiebung von Aufwendungen in die Zukunft dar (wie beispielsweise die CORONA-Bilanzierungshilfen). Dies gilt auch für viele Vorschläge aus der Bürgerschaft, die in erster Linie auf den Verzicht von Steuerhöhungen zielen.

In der Vergangenheit wurde dies weitestgehend umgesetzt bei gleichzeitiger Inkaufnahme von massivem Substanzverlust (durch Abbau des städtischen Vermögens).

Die Umsetzung von Maßnahmen mit einmalig positivem Effekt könnten tatsächlich ein Mittel zur Liquiditätsgewinnung ohne strukturelle Änderung darstellen. Um jedoch nachhaltig einen ausgeglichenen Haushalt abbilden zu können, sind diese strukturellen Änderungen zwingend erforderlich.

Die Abbildung der vorgestellten Maßnahmen zur Konsolidierung in der letzten Haushaltsberatung sowie die umfangreiche Begutachtung der Stadt durch eine externe Beraterfirma im Jahr 2021 belegt, dass die Stadt Mettmann ohne Steuererhöhungen einen nachhaltigen Haushaltsausgleich nicht erreichen wird.

Unabhängig von diesen rein haushalterischen Überlegungen ist gleichzeitig eine Flächenbevorratung für die Stadt Mettmann für die zukünftige Entwicklung wichtig, z.B. um bei Ansiedlung von Gewerbebetrieben über politische relevante Entscheidungsspielräume zu verfügen.

Für die Zukunft der Stadt Mettmann ist bei allem Zwang zur Konsolidierung der Aspekt der Generationengerechtigkeit zu beachten. Jede Verschiebung von Aufwänden in die Zukunft stellt gleichzeitig eine zusätzliche Belastung für zukünftige Generationen dar.