Der Coronavirus bereitet auch der lokalen Wirtschaft zunehmend Sorgen und wirft Fragen auf. Um Schieflagen der Unternehmen und Betriebe zu vermeiden, haben die Bundes- und Landesregierung umfangreiche Maßnahmen angekündigt.
KfW-Kreditprogramme für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW-Bank die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung nutzen möchten, sollten sich hierzu bitte an ihre Hausbank oder Finanzierungspartner wenden.
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen angekündigt, um die wirtschaftlichen Folgen für Beschäftigte und Unternehmen, beispielsweise durch zinsfreie Stundung von fälligen Steuern. Außerdem sollen bei betroffenen Betrieben Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen bis zum 31. Dezember ausgesetzt werden.
Soforthilfen für Kleinunternehmen und Selbstständige
Um kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in der Corona-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung heute umfangreiche Hilfen beschlossen. Die Landesregierung begrüßt diese schnellen Maßnahmen, um Kleinunternehmen durch direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro (bis fünf Mitarbeiter) und 15.000 Euro (bis zehn Mitarbeiter) zu unterstützen.
Nordrhein-Westfalen wird diese Corona-Soforthilfen schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen. Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.
Maßnahmenpaket für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Kurzarbeitergeld
Für den Fall, dass Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Fragen und Antworten für Unternehmer
Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat hierzu eine umfangreiche FAQ-Liste zusammengestellt.
Hinweis: Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.