Im Amtsblatt Nummer 8 des laufenden Jahres, das heute (17. März 2020) auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde, ist unter anderem aufgeführt, welche Betriebe und Unternehmen wegen der Ausbreitung des Coronavirus vorerst geschlossen bleiben müssen. Für den Publikumsverkehr werden alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern geschlossen.
Laut Bund-Länder-Vereinbarung vom Montag gilt, dass folgende Geschäfte nach wie vor geöffnet bleiben können:
- Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Geschlossen werden sollen u.a. folgende Einrichtungen:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle,
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios
- Outlet-Center
- Spielplätze