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Der Tannisberg
Ein Verkehrsschild weist auf die Fußgängerzone hin. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Der Tannisberg ist jetzt eine Fußgängerzone

Pressemeldung vom 31. Januar 2025
 

Der Tannisberg ist ab sofort Teil der innerstädtischen Fußgängerzone. Damit hat die Verwaltung einen Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität umgesetzt. Das bedeutet, dass dieser Bereich nur noch während der Anlieferzeiten werktags von 8 bis 10 und von 18 bis 20 befahren werden darf. Außerhalb dieser Zeiten ist der Bereich ausschließlich Fußgängern vorbehalten.