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Maskenpflicht
Symbolfoto: Anrita1705 / pixabay

Corona-Hotline: Fragen zur Maskenpflicht häufen sich

Pressemeldung vom 30. April 2020
 

Seit in NRW die Maskenpflicht gilt, melden sich vermehrt Bürger bei der Corona-Hotline des Kreises Mettmann, meldet die Pressestelle des Kreises. Die Anrufer wollen vor allem wissen, was sie tun müssen, wenn sie medizinisch begründet keine Maske tragen können. Benötigen sie ein Attest? Laut Gesundheitsamt des Kreises Mettmann reicht es, wenn die Betroffenen glaubhaft versichern, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich ein entsprechendes Attest von seinem Hausarzt ausstellen lassen.

Ebenfalls häufig gefragt wird, woher negativ auf Corona getestete Arbeitnehmer eine entsprechende Bescheinigung für ihren Arbeitgeber bekommen. Auch hier ist der Hausarzt der richtige Ansprechpartner.

Zuletzt hat der Kreis noch eine wichtige Bitte: Es rufen bei der Corona-Hotline vermehrt Bürger an, die Fragen zu den regulären Dienstleistungen des Kreises haben. Es sollten jedoch nur Personen, die Fragen rund um das Thema Corona haben, die Rufnummer 02104 / 99-3535 anrufen. Für allen anderen Themen kann man sich an die Zentrale unter Telefon 02104 / 99-0 wenden.

 

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