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Corona
Symbolbild: Thor_Deichmann / pixabay

Aktuelle Corona-Regeln für Mettmann

Pressemeldung vom 19. Oktober 2020
 

Aufgrund  der Gefährdungsstufe 2 im Kreis Mettmann gelten folgende Regelungen aus der Corona-Schutzverordnung:

  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb der Wohnung dürfen höchsten 10 Personen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
  • Zudem gilt ab dem 21.10.: Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Die komplette Corona-Schutzverordnung ist einzusehen unter  https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-16_coronaschvo_ab_17.10.2020_lesefassung.pdf

 

 

 

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