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Recyclinghof Mettmann
Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Verschärfte Nutzungsregeln auf dem städtischen Recyclinghof

Pressemeldung vom 15. Dezember 2020
 

Trotz des erneuten Lockdowns bleibt der städtische Recyclinghof bis auf weiteres geöffnet. Wegen des aktuellen Infektionsgeschehens gelten ab sofort jedoch verschärfte Nutzungsregelungen.

So werden nur noch maximal 10 Fahrzeuge gleichzeitig auf den Wertstoffhof an der Hammerstraße eingelassen. Weitere Anlieferer müssen dann zunächst vor dem Eingangstor warten. Dazu wird es im Bedarfsfall eine Einlasssteuerung durch das Aufsichtspersonal geben. Nach Möglichkeit sollte man bei Anlieferungen auch nur alleine kommen und keine weiteren Personen mitnehmen.

Auf dem Betriebsgelände gilt eine generelle Maskenpflicht. Darüber hinaus ist die Abstandsregelung mit einem Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Im Kassenbereich bzw. Bürocontainer darf sich maximal ein Kunde aufhalten.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, um eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Darüber hinaus bittet Abfallberater Wolfgang Orts darum, während des Lockdowns nur das Notwendigste zu entsorgen und Anlieferungen auf dem Recyclinghof bis auf weiteres nach Möglichkeit zu vermeiden. „Jede Reduzierung der sozialen Kontakte dient dem Infektionsschutz. Durch den Verzicht auf unnötige Besuche kann man aktiv dazu beitragen und auch lange Wartezeiten verhindern!“, so der städtische Abfallexperte. Entrümpelungsaktionen sollten grundsätzlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Sollte der Andrang zu groß werden und das erforderliche Kontaktverbot nicht eingehalten werden, droht bedauerlicherweise eine erneute Schließung des Recyclinghofes.

Deshalb appelliert Orts eindringlich, die genannten Verhaltensregeln unbedingt einzuhalten und damit auch das Aufsichtspersonal zu unterstützen: „Gemeinsam schaffen wir das!“