Facebook
Aktenstapel
Symbolfoto: bboellinger / pixabay

Akteneinsicht bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort nicht möglich

Pressemeldung vom 7. Januar 2021
 

Zum Schutz des Personals und zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind Einsichtnahmen in die Archivakten der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort im Rathaus aktuell nicht möglich.

Unterlagen können aber per Formular und entsprechendem Berechtigungsnachweis per Brief oder per E-Mail an bauaufsicht@mettmann.de angefordert werden.

Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar.

Print Friendly, PDF & Email